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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf



Hallo zusammen,

ich denke nicht, dass das vorrangige Ziel der Bibliothek hier die Bestrafung 
und Erziehung der Professorin war, sondern das zeitnahe zur Verfügung stellen 
der Medien für alle anderen Benutzer. Das ist ja auch der Zweck der 
Ersatzbeschaffung, die nach 40 Tagen greift. Die TU Braunschweig zieht da noch 
ganz andere Saiten auf 
(https://ub.tu-braunschweig.de/ausleihe_onlinezugriff/benutzungsordnung.php#sect_23):
 

Wird auf die dritte Mahnung oder ein entsprechendes Schreiben (Absatz 6) das 
entliehene Werk nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgegeben, so kann 
die Bibliothek

    1. das Buch aus der Wohnung der Benutzerin oder des Benutzers abholen 
lassen,
    2. Ersatzbeschaffung durchführen oder Wertersatz verlangen,
    3. Mittel des Verwaltungszwanges einsetzen. 


Viele Grüße,
Heike Riegler


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib <inetbib-bounces@xxxxxxxxxx> Im Auftrag von Klaus Graf via InetBib
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 13:10
An: "Anika Röhrig" <anika_roehrig@xxxxxx>; "Anika Röhrig" via InetBib 
<inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf

On Fri, 2 Nov 2018 13:00:14 +0100
 "Anika Röhrig" via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:

Hallo zusammen,
 
ich finde das nur auf den ersten Blick eine überzogene Forderung.
Wenn ich diesem Bericht hier glauben darf, hätte die Professorin ohne 
Probleme einen Antrag stellen können, die Bücher auch bis zu fünf 
Jahren zu behalten.

Gerade weil die Regelungen großzügig sind, ist das Erheben eines sehr hohen 
Gebührenbetrags für das Versäumen dieses Antrags unbillig. Wenn der Antrag 
problemlos war, wieso muss dann ein drastisches Exempel statuiert werden statt 
- problemlos - auf die Möglichkeit zurückzugreifen, die Gebühren zu reduzieren? 
Ist das Bürgernähe oder auch nur annähernd für Nicht-Bibliothekare 
nachvollziehbar? Ist irgendein konkreter Schaden entstanden? Was ist das für 
ein Berufsverständnis zu jubeln, weil endlich mal eine Benutzerin in Sachen 
Säumnisgebühren so richtig gedümigt wird? Widerlich!

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.