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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
- Date: Fri, 2 Nov 2018 12:26:19 +0000
- From: "Riegler, Heike via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
Hallo zusammen,
ich denke nicht, dass das vorrangige Ziel der Bibliothek hier die Bestrafung
und Erziehung der Professorin war, sondern das zeitnahe zur Verfügung stellen
der Medien für alle anderen Benutzer. Das ist ja auch der Zweck der
Ersatzbeschaffung, die nach 40 Tagen greift. Die TU Braunschweig zieht da noch
ganz andere Saiten auf
(https://ub.tu-braunschweig.de/ausleihe_onlinezugriff/benutzungsordnung.php#sect_23):
Wird auf die dritte Mahnung oder ein entsprechendes Schreiben (Absatz 6) das
entliehene Werk nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgegeben, so kann
die Bibliothek
1. das Buch aus der Wohnung der Benutzerin oder des Benutzers abholen
lassen,
2. Ersatzbeschaffung durchführen oder Wertersatz verlangen,
3. Mittel des Verwaltungszwanges einsetzen.
Viele Grüße,
Heike Riegler
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib <inetbib-bounces@xxxxxxxxxx> Im Auftrag von Klaus Graf via InetBib
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 13:10
An: "Anika Röhrig" <anika_roehrig@xxxxxx>; "Anika Röhrig" via InetBib
<inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
On Fri, 2 Nov 2018 13:00:14 +0100
"Anika Röhrig" via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Hallo zusammen,
ich finde das nur auf den ersten Blick eine überzogene Forderung.
Wenn ich diesem Bericht hier glauben darf, hätte die Professorin ohne
Probleme einen Antrag stellen können, die Bücher auch bis zu fünf
Jahren zu behalten.
Gerade weil die Regelungen großzügig sind, ist das Erheben eines sehr hohen
Gebührenbetrags für das Versäumen dieses Antrags unbillig. Wenn der Antrag
problemlos war, wieso muss dann ein drastisches Exempel statuiert werden statt
- problemlos - auf die Möglichkeit zurückzugreifen, die Gebühren zu reduzieren?
Ist das Bürgernähe oder auch nur annähernd für Nicht-Bibliothekare
nachvollziehbar? Ist irgendein konkreter Schaden entstanden? Was ist das für
ein Berufsverständnis zu jubeln, weil endlich mal eine Benutzerin in Sachen
Säumnisgebühren so richtig gedümigt wird? Widerlich!
Klaus Graf
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.