Nun lädt das BMJV also zu einem entsprechenden Dialog zwischen
Verlegern und Bibliotheken. Dialog ist im Prinzip ja immer gut. Aber
dann muß man auch mit einander und nicht nur über einander sprechen.
Welches Interesse haben Verlage an solch einer Plattform? Soll so
indirekt doch die Einzelabrechnung für Dokumente eingeführt werden? §
60h UrhG gibt allerdings den Weg der Pauschalvergütung vor. Welches
Interesse könnten Bibliotheken an solch einer Plattform haben? Ein
zentraler Ansprechpartner und ein einheitlicher Preis pro Dokument?
Helfen Sie mir auf die Sprünge und beteiligen Sie sich bitte
konstruktiv an dieser Diskussion. Was könnten Bibliotheken im Genzug
erwarten? Das Recht auf e-lending?