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Re: [InetBib] Umgang mit Facebook-Fanseiten



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

einheitlich haben sich die Datenschutzaufsichtsbehörden Deutschlands unmittelbar nach der EuGH-Entscheidung geäußert mit dieser formalen Entschließung: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Konferenzdokumente/Datenschutz/DSK/Entschliessungen/095-096_Facebook-Fanpage.pdf

Zwar finden Sie dort auf Seite 1 unten vier konkrete Anforderungen, welche die Betreiber der sog. Fanpages einhalten müssen. Der letzte Absatz der Entschließung deutet wohl aber stark darauf hin, dass nach (einhelliger) Einschätzung der Aufsichtsbehörden ein datenschutzkonformer Betrieb der sog. Fanpages im Moment nicht (mehr) möglich ist. Haben Sie (abweichende) Stellungnahmen bzw. (andere) Interpretationen dazu von Ihren behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. von Ihren Hochschul-Justitiariaten?

ps. Der EuGH fällt keine (unmittelbar) rechtskräftigen Urteile. Es könnte daher u.U., eher formaljuristisch, überlegt werden, die Facebook Fanpage nicht sofort abzuschalten, sondern damit bis zum endgültigen, d.h. rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einigen Monaten zu warten bzw. darauf zu hoffen, dass bis dahin vor allem auch Facebook entsprechende Anpassungen vornimmt und Ihnen einen datenschutzkonformen Betrieb der sog. Fanpages ermöglichen wird. Im Prinzip aber ist die auch von der dbv Rechtskommission angeführte Sichtweise der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Vosshoff maßgeblich: "Gerade den in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebundenen öffentlichen Stellen kommt hier eine Vorbildfunktion zu. Vor allem und in erster Linie steht aber Facebook nun umso mehr in der Pflicht, all seinen öffentlichen Beteuerungen endlich Taten folgen zu lassen und sein Angebot uneingeschränkt datenschutzkonform auszugestalten." (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2018/05_EuGHNimmtFacebookFanpagesInVerantwortung.html)

Viele Grüße, Thomas Hartmann



Am 09.07.2018 um 08:10 schrieb Talke, Armin via InetBib:
Liebe Liste,

hier finden Sie eine dbv-Information zum Umgang mit Facebook-Fanseiten nach der 
EuGH-Entscheidung vom 5. Juni. Viele von Ihnen werden ja davon gelesen haben. Ein 
glasklarer Maßnahmenplan ist (noch) nicht möglich.
https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Rechtsinformationen/2018_07_04_Ta_Fanseiten-Info_dbv.pdf


viele Grüße

Armin Talke

dbv-Rechtskommission

  ________________________________________
Armin Talke, LL.M.
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