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Re: [InetBib] Von Kant und dem unerlaubten Buchnachdruck; Scans in Bibliotheken



On Mon, 26 Mar 2018 22:00:31 +0200
 Oliver Hinte via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mal wieder nur ein Link zu einer Veröffentlichung, aber bei
Stellenausschreibungen wird das in der Regel ja ähnlich gehandhabt.
https://oliverhinte.wordpress.com/2018/03/26/von-kant-und-dem-unerlaubten-buchnachdruck/

Dass Scans in Bibliotheken nicht kostenlos angeboten werden sollten,
auf eine solche Idee kann fast nur ein Bibliotheksjurist kommen.
Glücklicherweise sind die meisten Unibibliotheken anderer Ansicht. Eine
Gebührenpflicht kommt zu KEINEM Cent den darbenden Urhebern und Herrn
Ulmer, damit der Porsche fahren kann, zugute. Entgegen der
Verlegerpropaganda sind Privatkopien nicht umsonst, sondern es werden
insbesondere über Geräteabgaben Vergütungen ausgeschüttet.

Was nix koscht, isch nix. Wenn man das Argument von Herrn Hinte so
formuliert, kann man Open Access in die Tonne drücken und wir müssten
Teilnehmergebühren bei INETBIB einführen, damit wir Herrn Hintes
Linktipps lesen dürfen ...

Es ist klar, dass obrigkeitshörige und der herrschenden Ideologie
(Meinung ist dafür noch zu schwach) verpflichtete Juristen wie Herr
Hinte nur die üble Seite der Sieger sehen, die mit ihrem Pochen auf
Urheberrecht - wie Kant - Volksbildung verhindert haben. Dass es
gewichtige Gegenstimmen gab, das wird stets unterschlagen. In dieser
Liste habe ich 2001 einen der Gegner zitiert:

http://inetbib.de/listenarchiv/msg20555.html

Klaus Graf

 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.