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[InetBib] Abnahme von Beilagen zu Ergänzungslieferungen



Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mal eine Frage, die nicht mit dem Internet zusammenhängt, bei der mich 
aber die Verfahrensweise in Ihrer Praxis interessiert bzw. ich gern einen 
Hinweis zur Rechtslage hätte, wenn Sie haben.

Ich erhalte in noch altbewährter Form Ergänzungslieferungen für Loseblattwerke 
und des Öfteren Beilagen zu diesen Lieferungen (Bücher, Poster etc.). Bisher 
hielt ich diese Beilagen für kostenfreie Werbung, bis mir nun jetzt aufgrund 
eines deutlich höheren Preises zu vorherigen Lieferungen auffiel, dass die 
Ergänzungslieferung wie gewohnt etwas kostet, die Beilage allerdings auch einen 
Preis hat. Von Verlagsseite erhielt ich die Information, dass die Lieferungen 
nur mit den Beilagen zu bekommen sind. Mal abgesehen davon, dass ich mir die 
Bibliothek mit Sachen vollstellen würde, die ich primär gar nicht bestellt 
habe, halte ich es auch für Nötigung, kostenpflichtige Dinge ohne vorherige 
Anfrage abnehmen zu müssen, um die Ergänzungslieferung zu erhalten.

Ist es übliche Verlagspraxis, dies so zu handhaben? Ist dies irgendwo 
gesetzlich hinterlegt, dass ich die Beilagen abnehmen und mit bezahlen muss? 
Können Sie über ähnliche Erfahrungen berichten? Und wie gehen Sie damit um?

Haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen.
(Und ich hoffe, meine Anfrage torpediert nicht das Anliegen der Liste.)


Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Fiedler
Dipl.-Bibliothekarin (FH)
Bibliotheksleiterin

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Bibliothek
Goldberger Straße 12
18273 Güstrow
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