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[InetBib] Stellungnahme des Bundesrates zum UrhWissG
- Date: Mon, 15 May 2017 07:54:40 +0000
- From: "Talke, Armin via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Stellungnahme des Bundesrates zum UrhWissG
Liebe Liste,
eine kurze Ergänzung zum Hinweis von Herrn Hinte am Freitag zur
Stellungnahme<http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0301-0400/312-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1>
des Bundesrates zum
Regierungsentwurf<http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz.pdf;jsessionid=A5970B209DF941EF6D46C9399687BF66.2_cid297?__blob=publicationFile&v=1>
.
Ergebnis u.a.:
- Nicht nur 15, sondern 25 % eines Werkes sollen im digitalen
Semesterapparat erlaubt sein (so wie es auch schon im Referentenentwurf vom
Februar vorgeschlagen war)
- Bedenken bezüglich "vollständiger" Anzeige von Zeitungs- und
Zeitschriftenbeiträgen im Semesterapparat. Hier soll der Text konkretisiert
werden.
- Vorschlag, auch Schulbücher in den el. Semesterapparat aufnehmen zu
dürfen. Ausschussempfehlungen zum Verbot der Aufnahme von Lehrbüchern wurden
hingegen abgelehnt.
- Text- und Datamining soll prinzipiell auch für kommerzielle Zwecke
möglich sein (Im Regierungsentwurf ist die Nutzung auf nicht-kommerzielle
Zwecke beschränkt. Das kann u.a. bei Drittmittelforschung und
Privatuniversitäten zu schwierigen Grauzonen führen.
- Hinweis auf ein Mißbrauchspotenzial bei der nach dem
Regierungsentwurf erlaubten Anschlusskopie (also etwa download oder Ausdruck)
von bis zu 10 % der Werke an elektronischen Leseplätzen. Hier geht es dem
Bundesrat insbesondere um die Gefahr der Kumulierung der Teile zum gesamten
Werk hin.
- Keine Stellungnahme gegen die Pauschalvergütung
In Anbetracht des Gegenwindes, der insbesondere aufgrund der Empfehlungen des
Wirtschafts- und des Rechtsausschusses zu befürchten war, ist das in der
Gesamtsicht m.E. durchaus eine positive Bilanz für Bibliotheks-Services. Jetzt
hat die Bundesregierung Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor es zu Anhörungen
im Bundestag kommt. Dort entscheidet sich, ob das Gesetz in dieser
Legislaturperiode, d.h. bis zum letzten Plenum am 30. Juni, noch verabschiedet
werden kann
viele Grüße
Armin Talke
________________________________________
Armin Talke, LL.M.
DBV-Rechtskommission
Fachreferent für Politikwissenschaft / Referent für Rechtsfragen der Benutzung
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