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Re: [InetBib] Umgang mit Youtube in der Kinderbücherei
- Date: Thu, 27 Apr 2017 09:53:08 +0200
- From: Harald Müller via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Umgang mit Youtube in der Kinderbücherei
Liebe Frau Völcker,
darf ich Sie kurz auf die rechtliche Situation verweisen? Nach § 5
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt:
/§ 5 JMStVEntwicklungsbeeinträchtigende Angebote /
/(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von
Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder
zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder
Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht
wahrnehmen./
/(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung
im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für
Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben
sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten
Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind./
/(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen,
dass er/
/1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots
durch Kinder oderJugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht
oder wesentlich erschwert oder/
/2. .../
Wenn eine ÖB Kinder oder Jugendliche ins Internet lässt, muss sie also
unbedingt tätig werden. Entscheidend sind in Abs. 3 die Worte
„technische oder sonstige Mittel“. Die Handlungsalternativen für
Bibliotheken sind demnach:
- - Einsatz von Filtersoftware
-- Festzugang auf ausgewählte Webseiten
- - Sichtkontrolle durch Bibliothekspersonal
- - Vorherige Zustimmung oder Benachrichtigung der Eltern
Bei Youtube dürfte Filtersoftware nicht funktionieren. Der
eingeschränkte Modus von Youtube erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben
in Deutschland, weil bei der Einstufung des Videos hauptsächlich
lediglich Privatpersonen tätig werden und nicht FSK oder anderes
Fachpersonal . Bleiben also nur die restlichen Lösungen. Wie ich bei
meinen Fortbildungen für ÖBs immer wieder gehört habe, sind die
Erfahrungen mit Sichtkontrolle überwiegend positiv. Zuvor müssen die
Kids darüber aufgeklärt werden (z.B. in Benutzungsordnung), dass
gewaltverherrlichende Videos, Pornos, Rassismus usw. nicht angesehen
werden darf. Eine andere Möglichkeit wäre ein Festzugang, der Zugriff
auf Youtube ausschließt. Zustimmung einzelner Eltern ist zwar rechtlich
möglich, wäre aber ein schlechtes Beispiel für andere.
Ich warne immer wieder unsere ÖBs davor, gar nichts zu tun und nur
hilflos über das Medienangebot im Internet zu jammern. Der deutsche
Gesetzgeber erwartet von uns einen aktiven Jugendschutz als
pädagogisches Tun!
Beste Grüße
Harald Müller
Am 26.04.2017 um 14:11 schrieb stadtbuecherei@xxxxxxxxxxx via InetBib:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Kinder- und Jugendbücherei haben wir das Problem, dass zunehmend selbst von
Unter-10-Jährigen auf Youtube Filme angesehen werden, in denen es von Panzern und
Schießereien nur so wimmelt mit arabischen Untertiteln, also für uns nicht
identifizierbar. Teilweise schalten die Kinder auch um, sobald sie merken, dass die Kolleginnen auf
ihre Monitore schauen - auch nicht gerade vertrauensbildend...
Wie gehen Sie damit um? Gibt es die Möglichkeit eines Jugendschutzes für Youtube?
Youtube überhaupt erst ab einem bestimmten Alter? Ganz sperren?
Doppelempfang bitte ich zu entschuldigen.
Mit besten Grüßen aus Iserlohn
Gudrun Völcker
Stadtbücherei Iserlohn
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58636 Iserlohn
stadtbuecherei@xxxxxxxxxxx
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Dr. Harald Müller
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