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Re: [InetBib] Umgang mit Youtube in der Kinderbücherei



Liebe Frau Völcker,

darf ich Sie kurz auf die rechtliche Situation verweisen? Nach § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt:

/§ 5 JMStVEntwicklungsbeeinträchtigende Angebote /

/(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen./

/(2) Bei Angeboten wird die Eignung zur Beeinträchtigung der Entwicklung im Sinne von Absatz 1 vermutet, wenn sie nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind. Satz 1 gilt entsprechend für Angebote, die mit dem bewerteten Angebot im Wesentlichen inhaltsgleich sind./

/(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er/

/1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oderJugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder/

/2. .../

Wenn eine ÖB Kinder oder Jugendliche ins Internet lässt, muss sie also unbedingt tätig werden. Entscheidend sind in Abs. 3 die Worte „technische oder sonstige Mittel“. Die Handlungsalternativen für Bibliotheken sind demnach:

-         - Einsatz von Filtersoftware

-- Festzugang auf ausgewählte Webseiten

-         - Sichtkontrolle durch Bibliothekspersonal

-         - Vorherige Zustimmung oder Benachrichtigung der Eltern

Bei Youtube dürfte Filtersoftware nicht funktionieren. Der eingeschränkte Modus von Youtube erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, weil bei der Einstufung des Videos hauptsächlich lediglich Privatpersonen tätig werden und nicht FSK oder anderes Fachpersonal . Bleiben also nur die restlichen Lösungen. Wie ich bei meinen Fortbildungen für ÖBs immer wieder gehört habe, sind die Erfahrungen mit Sichtkontrolle überwiegend positiv. Zuvor müssen die Kids darüber aufgeklärt werden (z.B. in Benutzungsordnung), dass gewaltverherrlichende Videos, Pornos, Rassismus usw. nicht angesehen werden darf. Eine andere Möglichkeit wäre ein Festzugang, der Zugriff auf Youtube ausschließt. Zustimmung einzelner Eltern ist zwar rechtlich möglich, wäre aber ein schlechtes Beispiel für andere.

Ich warne immer wieder unsere ÖBs davor, gar nichts zu tun und nur hilflos über das Medienangebot im Internet zu jammern. Der deutsche Gesetzgeber erwartet von uns einen aktiven Jugendschutz als pädagogisches Tun!

Beste Grüße

Harald Müller

Am 26.04.2017 um 14:11 schrieb stadtbuecherei@xxxxxxxxxxx via InetBib:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Kinder- und Jugendbücherei haben wir das Problem, dass zunehmend selbst von 
Unter-10-Jährigen auf Youtube Filme angesehen werden, in denen es von Panzern und 
Schießereien nur so wimmelt mit arabischen Untertiteln, also für uns nicht 
identifizierbar. Teilweise schalten die Kinder auch um, sobald sie merken, dass die Kolleginnen auf 
ihre Monitore schauen - auch nicht gerade vertrauensbildend...
Wie gehen Sie damit um? Gibt es die Möglichkeit eines Jugendschutzes für Youtube? 
Youtube überhaupt erst ab einem bestimmten Alter? Ganz sperren?
Doppelempfang bitte ich zu entschuldigen.

Mit besten Grüßen aus Iserlohn

Gudrun Völcker

Stadtbücherei Iserlohn
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stadtbuecherei@xxxxxxxxxxx
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