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[InetBib] Fwd: Re: Referentenentwurf zur Änderung des UrhG



Hallo,


Zum Referentenentwurf hier eine kurze Anmerkung, von der begrifflichen Seite und der systematischen Seite her:


*Quelle des Entwurfs: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html*

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*Dazu möchte ich hier die Idee ergänzen, dass es bei den Schrankenbestimmungen des Urheberrechts wie bisher der § 52 a und der § 53 UrhG, es sich ja de facto auch um gesetzlich unabdingbar vorgegebene Verwertungsrechte für bestimmte Zielgruppen oder Zielpersonen handelt.
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*Rein gesetzessystematisch als Schranke des Urheberrechts angesiedelt, handelt es sich um besondere Verwertungsrechte unter speziellen Bedingungen.*

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*Man muss halt unterscheiden zwischen dem, was das Urheberrecht als Recht des Urhebers will, und was das Urheberrechtsgesetz will, das zusätzlich noch Interessen anderer Beteiligter angemessen berücksichtigen soll.*

*Rein begrifflich sind mit Worten immer auch bestimmte Ideen verbunden: mit "Urheberrecht", mit "Urheberrechts-Gesetz". Ein Gesetz soll ja immer zu einem Interessenausgleich führen, welchen die aktuell vorhandene Gesellschaft und Wertegemeinschaft im Territorium des betreffenden Rechts so gerne haben möchte. Bei Personen zugewiesenen Rechten ist es demgegenüber anders: hier handelt es sich um einseitige spezifische Interessen zunächst ohne Interessenausgleich.*

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*Und genau das ist die Crux des Urheberrechts in seinen gesetzlichen Fixierungen: Man hat da ein Tauziehen zwischen den Rechten des Urhebers, und den Rechten anderer bzw. der Allgemeinheit als einer Vielzahl anderer, oder spezieller anderer Interessengruppen. Und wenn eine Seite einen Punkt im Gesetzeswortlaut macht, dann ist es eine "Ehrensache", natürlich mehr noch als nur das, dass die Gegenseite auch punkten will. Und so geht es im Urheberrechtsgesetz immer hin und her, her und hin. Und man kann dieses Tauziehen bis in einzelne Absätze von Paragrafen nachlesen.
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*Das Urheberrecht könnte einfacher sein, wenn es nicht vom Ansatz ein Urheber-Recht wäre sondern von vornherein ein Urheberrechts-Recht.*

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*Viele Grüsse*

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*Klaus Zehnder*

*UB Chemnitz
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-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:        Re: [InetBib] Referentenentwurf zur Änderung des UrhG
Datum:  Mon, 27 Feb 2017 12:25:38 +0100
Von:    Grüger, Diana via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
Antwort an:     Grüger, Diana <grueger@xxxxxxxxxxxxxxxxx>
An:     inetbib@xxxxxxxxxx



... und für diejenigen, die alle Stellungnahmen sehen möchten: 
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/UrhWissG.html


Freundliche Grüße
Diana Grüger



Zitat von Oliver Hinte via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Diskussion geht hoffentlich weiter.
Die ersten differenzierten Stellungnahmen sind auf der Website des > BMJV 
veröffentlicht.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/02102017_Stellungnahme_Grur_RefE_UrhWissG.pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/02202017_Stellungnahme_dbv_RefE_UrhWissG_eBook.pdf?__blob=publicationFile&v=2
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2017/Downloads/02102017_Stellungnahme_AB_RefE_UrhWissG.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Argumente sind sorgfältig gegeneinander abzuwägen- helfen Sie mit!

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.