Von: "UrhG in Bildung und Wissenschaft e.V."
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Betreff: [urhg-lg] Pressemitteilung 07/16: Der Weg zu der Einen Allgemeinen
Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein - Gehen Sie
voran, Herr Maas!
Aktionsbündnis
"Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung Nr. 7/16 vom 21.12.2016
Diesen Pressetext finden Sie auch online unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0716.html
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*Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS)
sollte nun frei sein - Gehen Sie voran, Herr Maas!*
Der Bundestag (und der Bundesrat) haben das Gesetz zu den
Vergütungsansprüchen der Urheber und darin eine neue Regelung zur
Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen gebilligt. Dies war offenbar
zwischen CDU und SPD die Bedingung dafür, dass die ABWS auf den Weg gebracht
werden kann.
Ein Entwurf dafür liegt schon seit Monaten im BMJV vor. Niemand außerhalb des
Hauses kennt ihn jedoch. Man kann nur spekulieren.
Das Aktionsbündnis drängt darauf, dass der Entwurf nun umgehend
veröffentlicht wird und dann in aller Transparenz diskutiert werden kann.
Das Aktionsbündnis erwartet von der Politik, dass das, was nicht nur in der
Koalitionsvereinbarung festgeschrieben wurde, sondern auch von so gut wie
allen politischen Parteien, vom Bundesrat, von der Enquete-Kommission, von
der KMK, von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und nicht zuletzt in
den Vorschlägen von de la Durantaye [1] und vom Aktionsbündnis [2] gefordert
wurde, nun eingelöst wird:
Die Realisierung EINER einheitlichen umfassenden Bildungs- und
Wissenschaftsschranke, durch die die bisherigen, sich als nicht mehr
zeitgemäß herausgestellten Schrankenregelungen, die sich auf Bildung und
Wissenschaft beziehen, abgelöst werden können.
Die Bundesregierung und dann auch der Bundestag hat jetzt die große Chance,
einen wirklichen Neuanfang für das Wissenschaftsurheberrecht zu wagen. Es ist
nicht länger mit kleinen Korrekturen und mit einzelnen Regelungen für
aktuelle Herausforderungen (wie jetzt: Text und Data Mining) getan.
Gebraucht wird eine zukunftsweisende ABWS, die auch neuen, heute noch gar
nicht bekannten Entwicklungen gerecht werden kann.
Das Prinzip ist im Grunde sehr einfach: Legitimierte Nutzungshandlungen (wie
Vervielfältigung und Öffentliche Zugänglichmachung) im Bereich Bildung und
Wissenschaft sind ausschließlich durch den jeweiligen Zweck von Lehre und
Lernen und von Forschung legitimiert.
Keine kleinteiligen Einschränkungen, keine Priorität von Lizenzen! Alles
andere wäre nur überflüssige und behindernde Kosmetik. Aktuell erneuert auch
der Bundesrat [3] in seiner Auseinandersetzung mit dem jüngsten Entwurf der
EU-Kommission für eine neue Urheberrechts-Richtlinie seine Forderung nach
einer ABWS. Ein entsprechender deutscher Vorschlag würde dazu beitragen, die
europarechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Dass eine solche Schranke keine nachteiligen Folgen für die Verlagswirtschaft
haben wird, ist empirisch belegt [4]. Ganz im Gegenteil - sie wäre eine
Herausforderung an die Wirtschaft, elektronischen Umgebungen angemessene
Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Musik- und Videobranche haben es
vorgemacht, die Text- und Bildwirtschaft sollte folgen. Was gebraucht wird,
ist nur ein wenig Mut von Seiten der Politik. Sie wird uns hoffentlich nicht
enttäuschen.
[1] Katharina de la Durantaye: Allgemeine Bildungs- und
Wissenschaftsschranke, http://durantaye.rewi.hu/doc/Wissenschaftsschranke.pdf
[2] Vorschlag einer "Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel",
http://urheberrechtsbuendnis.de/abws-text.html
[3] Bundesrat: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt,
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/565-16(B).pdf
[4] Justus Haucap, Ina Loebert, Gerald Spindler, Susanne Thorwarth:
Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im
Urheberrecht,
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/86_OP_Haucap_Loebert_Spindler_Thorwarth.pdf
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Die dem Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zugrunde
liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von 374 Fachgesellschaften,
Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen sowie 7300 Einzelpersonen unterzeichnet.
Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin: In einer
digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur
weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke
der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! Aus urheberrechtlicher
Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und
Wissenschaftsklausel erreicht werden.
Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige
Lenkungsgruppe. Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer
Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.
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Mit freundlichen Grüßen