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Re: [InetBib] WG: § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017
- Date: Tue, 20 Dec 2016 09:32:08 +0000
- From: "Upmeier Arne Dr. TU Ilmenau via InetBib" <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] WG: § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017
Lieber Herr Lützenkirchen,
doch, § 52a gilt in der Regel auch für gewerbliche Hochschulen (wer Details
nachlesen will: Dreier in Dreier/Schulte, Urheberrechtsgesetz Kommentar, 5.A.,
§ 52a Rn 13). Es stimmt allerdings, dass privat organisierte Hochschulen nur
dann vom Rahmenvertrag erfasst sind, wenn sie "nach dem Hochschulrecht der
Länder staatliche Hochschulen sind". Das liegt aber daran, dass die KMK nicht
einen Rahmenvertrag für Hochschulen schließen kann, die ihr nicht unterstehen.
Ich gehe davon aus, dass die VG Wort eine entsprechende Vereinbarung mit dem
Verband der privaten Hochschulen schließen würde. Im Prinzip könnte sich auch
jede private Hochschule mit der VG Wort direkt einigen, dass der Rahmenvertrag
für sie sinngemäß gelten sollte.
Ich rate allerdings den betroffenen privaten Hochschulen, zunächst die
geplanten Nachverhandlungen des Rahmenvertrags abzuwarten. Spätestens zum
September 2017 sollte es da Klarheit geben.
Viele Grüße,
Arne Upmeier
---
Dr. Arne Upmeier
Stellvertretender Bibliotheksdirektor
Universitätsbibliothek Ilmenau
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: InetBib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxx] Im Auftrag von Lützenkirchen,
Frank via InetBib
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2016 08:42
An: inetbib@xxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] WG: § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Fr. Schwantag hat mich gebeten, ihre E-Mail weiterzuleiten.
Dass der Rahmenvertrag für nichtstaatliche Hochschulen nicht gilt, ist klar,
dennoch, vermute ich, hätte die VG Wort nichts dagegen wenn man sich anschließt
;-) Ist § 52a UrhG für eine nichtstaatliche (dann = gewerbliche?) Hochschule
überhaupt anwendbar? Im Gesetzestext heißt es ja "an Schulen, Hochschulen,
nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an
Einrichtungen der Berufsbildung"
Viele Grüße
Frank Lützenkirchen
Leiter Dezernat Digitale Bibliothek
Fachreferat Informatik
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Raum: R09 T02 D41, Universitätsstraße 9-11, 45141 Essen
Tel: +49 (0) 201 / 183 - 2124
Von: Schwantag [mailto:schwantag@xxxxxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2016 19:51
An: Lützenkirchen, Frank
Betreff: Re: [InetBib] § 52a UrhG: Pauschale Abgeltung bis 30.09.2017
Lieber Kollege,
leider gilt diese Vereinbarung nicht für die nichtstaatlichen Hochschulen (also
z. B. nicht für die Universität Witten-Herdecke), und das ist bitter.
Vielleicht können Sie dieses Problem an die Liste weiterleiten? Ich bin nicht
schreibberechtigt.
Mit besten Grüßen
S. Schwantag
-----------------------
Sibylle Schwantag, GEW
Fachgruppe Hochschule und Forschung NRW
Grubenwiese 8
D- 57078 Siegen
0049-(0)271-84555
schwantag@xxxxxxxxxxxxx<mailto:schwantag@xxxxxxxxxxxxx>
Am 15.12.2016 um 15:12 schrieb Lützenkirchen, Frank via InetBib:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben ein Schreiben des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und
Forschung NRW bekommen, wonach KMK, HRK und VG Wort vereinbart haben, die
pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52a UrhG zunächst bis zum
30. September 2017 fortzuführen.
https://www.uni-due.de/ub/urheberrecht/
Kurzfristig ist die Hektik und Verunsicherung also raus, was dann die
gemeinsame Arbeitsgruppe in 2017 erarbeitet, bleibt abzuwarten.
Ich hoffe auf eine bessere Informationspolitik.
Viele Grüße
Frank Lützenkirchen
Leiter Dezernat Digitale Bibliothek
Fachreferat Informatik
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
Raum: R09 T02 D41, Universitätsstraße 9-11, 45141 Essen
Tel: +49 (0) 201 / 183 - 2124
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.