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[InetBib] Grundpraktikum der TH Köln ist Pflichtpraktikum



Liebe KollegInnen

im Kontext des Mindestlohns erreichen uns bzgl des 4-wöchigen Grundpraktikums, das potentielle Studierende vor Aufnahme des Studiengangs Bibliothekswissenschaft absolvieren müssen, verstärkt Anfragen, ob dies als Pflichtpraktikum gilt.

Entsprechende Bestätigungungen werden den Bibliotheken ihrerseits vom Unterhaltsträger eingefordert. Hier sollte ein Verweis auf die Prüfungsordnung des Studiengangs ausreichen:

https://www.th-koeln.de/mam/downloads/deutsch/studium/studiengaenge/f03/ordnungen_plaene/f03_bpo_bibliothekswissenschaft_24062014.pdf

Hier heisst es in § 3 Zulassungsvoraussetzungen (5):

/"Die geforderte praktische Tätigkeit besteht aus einem Grundpraktikum von vier Wochen Dauer [...] Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung vorzuweisen. [...]"/

Ich hoffe, dies ist ausreichend und verbleibe somit mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches, gesundes und spannendes 2017: Geniessen Sie die stade Zeit, die hoffentlich Ende der nächsten Woche beginnt, und auch im Namen meiner KollegInnen am Institut und den Studierenden, die in den diversen Praxisphasen und Projekten von Ihnen unterstützt worden sind, möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit in 2016 bedanken.

Ihr

Tom Becker
Studiengangskoordinator BIW

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Dr. Tom Becker
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Professor für Medienmanagement und Medienvermittlung in Bibliotheken (FH)

TH Köln
Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
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