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[InetBib] Vergütung im 52a-Rahmenvertrag



In einer Pressemitteilung mit dem Titel "Der Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter" setzt sich das Aktionsbündnis mit dem jüngst zwischen KMK und VG-Wort abgeschlossenen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen kritisch auseinander.

(Volltext der PM: http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html)

Den Ländern und den einzelnen Hochschulen sowie den öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen wird dringend geraten, diesem Vertrag nicht beizutreten. Die auf jede einzelne Nutzung bezogene Erhebung und Abrechnung ist für jeden in Bildung und Wissenschaft Tätigen nicht zumutbar. Der Bürokratie-Aufwand ist für Institutionen zudem einfach zu hoch. Das Aktionsbündnis sieht nur den Ausweg, dass die Politik ein auf Pauschalierung setzendes Vergütungsverfahren im Gesetz etabliert, vor allem in der bald erwarteten Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Dann sollte auch der BGH sein weltfremdes und unnötiges Beharren auf individuelle Vergütung aufgeben. Was die Rolle der VG-Wort angeht, so sollte ernsthaft überlegt werden, ob nicht eine eigene Verwertungsgesellschaft für Bildung und Wissenschaft gegründet werden sollte.

[Text auf meiner Facebook-Seite: https://www.facebook.com/rainer.kuhlen]

RK


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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany
Head of the Board of ENCES - European Network for Copyright in support of 
Education and Science
http://www.ences.eu/
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/

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