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[InetBib] WG: Pressemitteilung zum UNESCO-Welttag des Buches am 23.4.: Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf Bücher
- Date: Wed, 20 Apr 2016 11:49:13 +0000
- From: "Sieberns, Anne" <Sieberns@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] WG: Pressemitteilung zum UNESCO-Welttag des Buches am 23.4.: Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf Bücher
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie auf folgende Pressemitteilung und Publikation aufmerksam machen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-unesco-welttag-des-buches-und-des-urheberrechts-am-23-april-blinde-und-sehbehind/
Deutsches Institut für Menschenrechte
Pressemitteilung
20.04.2016
UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April
Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf Bücher
Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung
anlässlich des Welttags des Buches auf, den "Vertrag von Marrakesch" endlich
umzusetzen. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen aus dem Jahr 2013 sichert
Menschen mit Lese- und Sehbehinderungen den Zugang zu Büchern und kulturellen
Werken in barrierefreien Formaten wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch.
Obwohl die Bundesregierung den Vertrag unterstützt, hat sie ihn noch nicht
ratifiziert. Grund dafür ist ein Streit mit der EU-Kommission über die Frage,
wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist.
"Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Streit mit der
Europäischen Kommission zügig beigelegt wird", fordert Valentin Aichele, Leiter
der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Schon vor
Beilegung des Streits solle die Bundesregierung barrierefreie Formate fördern
und das deutsche Urheberrecht so anpassen, dass blinden, seh- und
lesebehinderten Menschen mehr Bücher zur Verfügung stünden. "Es ist aus
menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar, dass der Zugang zu Büchern an
diesen rechtlichen und praktischen Hürden scheitert", so Aichele weiter.
Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben in Deutschland Zugang zu maximal
fünf Prozent aller hierzulande verlegten Werke der Literatur, Kunst und
Wissenschaft. Grund dafür sind Regelungen im deutschen Urheberrecht und die
geringen Gewinnaussichten für die Verlage bei der Produktion für kleinste
Abnehmerkreise.
Der Vertrag von Marrakesch sieht gesetzliche Regelungen vor, die es möglich
machen, Werke ohne Zustimmung der Rechtsinhaber in wahrnehmbare Formate zu
überführen. Darüber hinaus enthält er ein Regelwerk für den Austausch von
barrierefreien Werken über Ländergrenzen hinweg. Er wurde im Rahmen der
Weltorganisation für intellektuelles Eigentum (WIPO) erarbeitet und am 27. Juni
2013 verabschiedet.
Die Europäische Kommission hat im September 2015 beim Europäischen Gerichtshof
die Klärung der Frage beantragt, ob ausschließlich die EU für den Abschluss des
Vertrags von Marrakesch zuständig ist. Bis zur Klärung dieser Frage können
Jahre vergehen. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage sind bislang weder die
Mitgliedstaaten noch die Europäische Union dem Übereinkommen beigetreten.
Die Generalkonferenz der UNESCO hat 1995 den 23. April zum "Welttag des Buches
und des Urheberrechts" ausgerufen.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der
UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen
mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in
Deutschland zu überwachen.
Weitere Informationen:
Valentin Aichele (2016): Mehr barrierefreie Bücher. Warum der Vertrag von
Marrakesch endlich umgesetzt werden muss. Position Nr. 1. Berlin: Deutsches
Institut für Menschenrechte.
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/mehr-barrierefreie-buecher/
Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Mit freundlichen Grüßen
Anne Sieberns
Deutsches Institut für Menschenrechte
Leiterin der Bibliothek
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 25 93 59 - 10
Fax: 030 25 93 59 - 59
sieberns@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Themenschwerpunkt 2014 - 2016
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