Sehr geehrter Herr Jobmann,
Am 13.01.2016 um 15:51 schrieb Peter Jobmann:
Wenn sich aber jemand hinreißen lässt den Kauf der
zwei Bände mit der An- oder Abwesenheit auf Bestsellerlisten zu begründen,
dann kann man das als erbärmlich bezeichnen.
Hier kann man vermutlich ausgezeichnet darüber streiten, wie die
entsprechende Aussage zu interpretieren ist. Mein Verständnis ist, dass
Bestseller-Status lediglich die Anschaffung erzwingt, das Fehlen
ebendieses sie aber nicht verhindert (sondern diese Entscheidung
aufgrund anderer Kriterien getroffen wurde, bspw. kein erkennbares
Interesse aufgrund der Ausleihzahlen ähnlicher Titel). Sollte ein Leser
einen entsprechenden Anschaffungswunsch an die Stadtbücherei Ahlen
stellen, so liegt die Entscheidung wahrscheinlich - wie sonst auch -
beim jeweiligen Fachlektor.
Dass Bestseller-Titel automatisch auf der Anschaffungsliste landen
(sofern nicht bereits im Bestand) ist mittlerweile ja in den meisten
öffentlichen Bibliotheken der Fall. Über die abwartende Haltung der
Ahlener Kollegen kann man natürlich geteilter Meinung sein, aber aktuell
bleibt dort angesichts des Ausverkaufs der ersten Auflage ja ohnehin
nichts anderes.