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Re: [InetBib] De Gruyter zwang Pohl zur Löschung und geht nun auch gegen mich vor



Es kommt zwar selten vor, aber ich möchte Herrn Pannier
vollinhaltlich zustimmen.

Herr Pohl hatte tatsächlich den Namen der Mitarbeiterin
genannt (siehe Google-Cache).

Die beste Darstellung zur Veröffentlichung von Mails, die
ich bisher beim Recherchieren (auch in Beck Online)
gefunden habe, ist frei im Netz verfügbar und stammt von RA
Stadler 2013:

http://www.internet-law.de/2013/10/darf-man-fremde-e-mails-im-netz-veroeffentlichen.html

Hilfreich ist die Lektüre des dort zitierten Beschlusses
des BVerfG

https://openjur.de/u/180526.html

Besteht hinsichtlich der Zulässigkeit einer Äußerung keine
inhaltliche Differenz zwischen der wörtlichen Mitteilung
(beanstandet) und der Paraphrase (nicht beanstandet), so
kommt eine Berufung auf den Schutz des
Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb usw. nicht in Betracht, würde ich
meinen. 

Ist das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen

http://www.lhr-law.de/magazin/lhr-erwirkt-einstweilige-verfuegung-wegen-der-veroeffentlichung-von-geschaeftlichen-e-mails-auf-bewertungsportal

so ist eine wörtliche Wiedergabe allemal authentischer. Das
zeigt sich auch an der verräterischen Formulierung
"verkauft/übertragen", die in der Paraphrase Pohls nun
fehlt. Ich werde versuchen, das Geheimdokument über diesen
Verkauf von der Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Stiftung des öffentlichen Rechts zu erhalten. 

https://fragdenstaat.de/a/11699

Klaus Graf


On Fri, 23 Oct 2015 18:53:06 +0200
 Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx> wrote:
Lieber Herr Pohl,

vielleicht bin ich zu spät eingestiegen oder habe etwas
übersehen?
Auf Ihrem Blog schreiben Sie nun, dass Sie die
"ursprüngliche Nennung des Absendernamens" bedauern. War
da wirklich der Name eines Mitarbeiters des Verlags zu
lesen (also z.B. "Peter de Gruyter")? Oder hat sich der
Verlag (nur) daran gestört, dass man ihn als Absender
dieser Feststellung zu seiner bisherigen und künftigen
Haltung betr. den Bibliotheksdienst identifizieren kann?

Hier finde ich, dass Sie mit dem von Herrn Schnalke
herausgehobenen Zitat weder Latten der Höflichkeit noch
des Rechts gerissen haben. Selbst wenn dort auch noch ein
Name stand, ist das ebenso unschädlich. Sie hätten der
Person ja damit nichts ehrenrühriges angetan,sie nicht
bloßgestellt.
Dürfte der Pressesprecher der Bundesregierung bei einer
Auskunft zu einem Thema von breitem allgemeinem Interesse
nur als namenloser Pressesprecher zitiert werden? Die
Aussagen des Verlags verhalten sich nicht speziell/intern
zu einer Causa Pohl, sondern treffen generelle
Feststellungen über seine Haltung zum Vertrag mit der
ZLB, die er auch anderen entgegenhalten möchte.

Man kann es auch so empfinden, dass der forsche, aber
rechtlich unbeachtliche Vorhalt des Verlag geeignet sein
könnte, weitere Personen von Anfragen abzuhalten.

"Honi soit qui mal y pense" wird nach Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Honi_soit_qui_mal_y_pense
heute auch dazu verwendet
"augenzwinkernd die Doppeldeutigkeit einer Handlung oder
Aussage auszudrücken".

Mit freundlichem Gruß

Dietrich Pannier

-- 
Dietrich Pannier
Turbanstraße 15
D-75015 Bretten
Mail dietrich.pannier@xxxxxx



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