Lieber Herr Pohl,
vielleicht bin ich zu spät eingestiegen oder habe etwas
übersehen?
Auf Ihrem Blog schreiben Sie nun, dass Sie die
"ursprüngliche Nennung des Absendernamens" bedauern. War
da wirklich der Name eines Mitarbeiters des Verlags zu
lesen (also z.B. "Peter de Gruyter")? Oder hat sich der
Verlag (nur) daran gestört, dass man ihn als Absender
dieser Feststellung zu seiner bisherigen und künftigen
Haltung betr. den Bibliotheksdienst identifizieren kann?
Hier finde ich, dass Sie mit dem von Herrn Schnalke
herausgehobenen Zitat weder Latten der Höflichkeit noch
des Rechts gerissen haben. Selbst wenn dort auch noch ein
Name stand, ist das ebenso unschädlich. Sie hätten der
Person ja damit nichts ehrenrühriges angetan,sie nicht
bloßgestellt.
Dürfte der Pressesprecher der Bundesregierung bei einer
Auskunft zu einem Thema von breitem allgemeinem Interesse
nur als namenloser Pressesprecher zitiert werden? Die
Aussagen des Verlags verhalten sich nicht speziell/intern
zu einer Causa Pohl, sondern treffen generelle
Feststellungen über seine Haltung zum Vertrag mit der
ZLB, die er auch anderen entgegenhalten möchte.
Man kann es auch so empfinden, dass der forsche, aber
rechtlich unbeachtliche Vorhalt des Verlag geeignet sein
könnte, weitere Personen von Anfragen abzuhalten.
"Honi soit qui mal y pense" wird nach Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Honi_soit_qui_mal_y_pense
heute auch dazu verwendet
"augenzwinkernd die Doppeldeutigkeit einer Handlung oder
Aussage auszudrücken".
Mit freundlichem Gruß
Dietrich Pannier
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Dietrich Pannier
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