[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[InetBib] Hinweis auf BMBF-Förderprogramm WG: UNIVERSITÄRE SAMMLUNGEN - Bekanntmachung - Ministerium - BMBF



Für die Kolleginnen und Kollegen aus Uni- und Hochschulbibliotheken evtl. 
von Interesse.

Gruß
Joachim Meier
____________________________________________________
Dr.-Ing. Joachim E. Meier 
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de)
PF 3345                 Tel. +49-531-592-8131
38023 Braunschweig    Fax. +49-531-592-8137
GERMANY                 E-mail: Joachim.Meier@xxxxxx 
____________________________________________________

Von:    BMBF Newsletter <newsletter-automat@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
An:     ...
Datum:  15.04.2015 07:34
Betreff:        Bekanntmachung - Ministerium - BMBF





Sollte der Newsletter nicht richtig dargestellt werden, klicken Sie bitte 
hier.
30.03.2015 - 20.08.2015
Bekanntmachung




des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien 
"Vernetzen - Erschließen - Forschen. Allianz für universitäre Sammlungen." 


1.         Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1       Zuwendungszweck
Die Universitäten der Bundesrepublik Deutschland verfügen über einen 
reichhaltigen Schatz wissenschaftlicher Sammlungen. 
Naturwissenschaftliche, technische oder kulturgeschichtliche Objekte und 
Materialien dienen seit jeher der Generierung und Weitergabe von Wissen, 
aber auch der wissenschaftlichen Selbstvergewisserung. Bis heute sind 
diese Sammlungen ein unerschöpflicher Fundus, der sowohl für die Forschung 
als auch für Lehrzwecke herausragende Relevanz besitzt.
Den besonderen Wert universitärer Sammlungen hat der Wissenschaftsrat in 
seinen "Empfehlungen zu wissenschaftlichen Sammlungen als 
Forschungsinfrastrukturen" vom Januar 2011 hervorgehoben. Universitäre 
Sammlungen sind demnach eine grundlegende Forschungsinfrastruktur für 
verschiedene Disziplinen der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der 
Naturwissenschaften. Die direkte Auseinandersetzung mit den 
Sammlungsobjekten sowie den Ordnungsprinzipien von Sammlungen helfen, 
wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten oder ganz neu zu stellen. 
Dies gilt insbesondere für die materielle Kultur im Hinblick auf 
anthropologische, archäologische, ethnologische, geowissenschaftliche, 
kunsthistorische oder technik-, medizin- und wissenschaftshistorische 
Forschungsfragen sowie auch für Fragen zur Artenvielfalt oder zur 
Erforschung des Wandels der Ökosysteme. Vielfach ermöglichen die 
Sammlungen erst Forschungen, die ohne die entsprechende materiale Basis 
bzw. die konkreten Sammlungskontexte nicht zu realisieren wären.
Trotz der großen Bedeutung von universitären Sammlungen für Forschung und 
Lehre ist deren Lage vielfach prekär: Mangelnde personelle und finanzielle 
Ausstattung haben zur Folge, dass Erschließung, Sicherung, Vermittlung und 
Zugänglichkeit bei vielen Sammlungen nicht oder nur unzureichend gegeben 
sind. Diese Sammlungen können häufig nicht im nötigen Maße zu Forschungs- 
und Lehrzwecken genutzt werden und sind zumeist in ihrer Existenz bedroht.
Daher hat der Wissenschaftsrat empfohlen, die Bedingungen für die 
wissenschaftliche Nutzbarkeit der Sammlungen an den Universitären zu 
verbessern. Die Finanzierung der Sammlungen ist Teil der Grundfinanzierung 
der Universitäten. Zusätzlich sollen aber auch durch die Projektförderung 
neue Anreize gegeben werden, die dazu beitragen, das Potential der 
Sammlungen zu stärken und sichtbar zu machen.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung im Kontext des Rahmenprogramms für 
Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften greift das Bundesministerium 
für Bildung und Forschung (BMBF) diese Anregungen auf. Universitäre 
Sammlungen sollen dabei unterstützt werden, im Rahmen des Projekts 
exemplarisch und forschungsgetrieben Konzepte für die weitere Erschließung 
und Nutzung der Sammlung zu entwickeln.
Ziel der Förderung ist es, Impulse in grundlegenden Bereichen zu geben, 
wie
1.      Sammlungsmanagement,
2.      Sammlungserschließung und -digitalisierung,
3.      Konservierung und Restaurierung
und auf diese Weise zur Vitalisierung und Nutzbarkeit universitärer 
Sammlungen beizutragen.
Zu diesem Zweck sollen universitäre Sammlungen in die Lage versetzt 
werden, sich inner- und/oder außeruniversitär zu vernetzen und damit ihre 
wissenschaftliche Nutzung, Sichtbarkeit, Erhaltung und Pflege nachhaltig 
zu begünstigen. Sie erhalten die Möglichkeit, Allianzen mit 
ressourcenstarken außer- oder inneruniversitären Partnern einzugehen und 
sind aufgerufen, sich Partner zu suchen, die ihnen beratend bzw. 
unterstützend zur Seite stehen (beispielsweise im Rahmen von 
Digitalisierungs- oder Konservierungsfragen, von Präsentationstechniken, 
Inventarisierungen oder bezogen auf Lehrformate). Universitäre Sammlungen 
werden insofern ermutigt, themenbezogene Netzwerke zu bilden, in denen 
über die Einbindung von außeruniversitären Museen museologisches Know-how 
weitergegeben wird. Erwünscht ist die Kooperation mit forschungsstarken 
Museen (beispielsweise mit den acht Forschungsmuseen der 
Leibniz-Gemeinschaft oder anderen entsprechend geeigneten Institutionen). 
Möglich ist zudem! die Zusammenarbeit mit einschlägigen 
Universitätslehrstühlen sowie mit außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen und Institutionen vor Ort oder auch überregional. 
Die Beteiligung von Vertretern der Kleinen Fächer wird begrüßt.
Eine nachhaltige Stärkung universitärer Sammlungen kann nur dort gelingen, 
wo Anwendungsnutzen und Mehrwert der Sammlungen durch Forschung und Lehre 
nachgewiesen werden. Die beantragten Projekte sollen daher auf konkrete 
Forschungsfragen und/oder auf praxisnah gelagerte Lehrveranstaltungen (z. 
B. mit Qualifizierungsarbeiten, studentischen Erschließungs- oder 
Ausstellungsprojekten etc.) fokussiert sein. Fördervoraussetzung ist zudem 
die Erarbeitung einer über das Projekt hinausweisenden mittelfristigen 
Verwertungs- bzw. In-Wertsetzungsstrategie für die betreffenden 
Sammlungsbestände.
1.2       Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der 
BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis 
und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) 
durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer 
Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach 
pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der 
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur 
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem 
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die 
Arbeitsweise der Europäischen Union ("allgemeine 
Gruppenfreistellungsverordnung" - AGVO) (ABl. L187 vom 26.6.2014, S.1), 
und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die 
Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar 
und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die 
Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 
4a) und b) AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung 
aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der 
Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen 
Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2.         Gegenstand der Förderung
Die Förderung ist explizit darauf angelegt, eine Verbesserung der 
Situation der universitären Sammlungen vor Ort herbeizuführen und zugleich 
ihr Nutzungspotential in Forschungs- sowie Lehrkontexten exemplarisch zu 
erproben. Der Förderbedarf leitet sich insofern aus dem status quo der 
Sammlungen und den geplanten Verwertungsformaten ab.
Förderfähig sind innovative, auch standortübergreifende Verbundvorhaben 
zwischen universitären Sammlungen und Museen, Hochschulen oder anderen 
Forschungseinrichtungen. Im Verbundvorhaben können spezifische Bestände 
einer oder mehrerer beteiligter universitärer Sammlungen (auch 
unterschiedlicher Universitäten) durch die Einstellung geeigneten 
Personals exemplarisch sowie fokussiert auf die unter 1.1 genannten 
Förderziele bearbeitet werden. Eine zentrale Rolle soll dabei der Wissens- 
und Erfahrungstransfer von musealen Einrichtungen in die universitären 
Sammlungen einnehmen, der z.B. über Fortbildungen, Workshops, 
Blockseminare an wechselnden Orten etc. organisiert werden kann.
Antragsberechtigt sind Verbünde, die mindestens eine universitäre Sammlung 
als Verbundpartner beinhalten und die eine universitäre Sammlung bzw. 
einen diese tragenden Lehrstuhl als Verbundkoordination vorsehen. Pro 
Universität kann nur ein Antrag (in der Rolle des Hauptantragstellers) 
eingereicht werden, deshalb wird empfohlen, geplante Bewerbungen im 
Vorfeld innerhalb der Universität abzustimmen. Die Einbindung von 
mindestens einem Museum ist Fördervoraussetzung; möglich ist zudem die 
Beteiligung weiterer geeigneter universitärer oder außeruniversitärer 
Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind folgende Positionen:
1.      Personalmittel
2.      Studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte
3.      Auftragsmittel (z. B. für exemplarische Restaurierungen, 
Lehraufträge etc.)
4.      Sachmittel
5.      Mittel zur Veranstaltung von/ Teilnahme an Workshops, Tagungen, 
Fortbildungen sowie Mittel zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der 
Vorhabenergebnisse 6. Reisemittel
Bezüglich der Personalmittel ist vorgesehen, dass ein Großteil der 
Förderung den universitären Sammlungen zukommen soll. Für andere 
Verbundpartner ist die Beantragung von entsprechend geringeren 
Personalmitteln gemäß ihrer fachlichen Einbindung möglich.   
Nicht gefördert werden können:
Kauf von Objekten
Restaurierung/Digitalisierung/Konservierung ganzer Sammlungsbestände
Übernahme von universitären Sammlungen durch Dritte
Aufbewahrungsmaterialien
Vorhaben, deren Mehrwert nicht in erster Linie den universitären 
Sammlungen zu Gute kommt.
3.         Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre 
Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und 
andere Institutionen bzw. juristische Personen wie bspw. Museen, die den 
Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die 
Verbundkoordination muss jeweils bei den Hochschulen liegen.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist möglich. Sie können zwar 
keine eigene Zuwendung erhalten, aber - als Kooperationspartner oder 
Auftragnehmer - in einen Verbund integriert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern 
grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen 
ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren 
zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4.         Zuwendungsvoraussetzungen
Die Bewerbung erfolgt über die Vorlage einer gemeinsamen 
Vorhabenbeschreibung der Verbundpartner (siehe Punkt 7). Die 
Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten 
ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit 
dokumentieren.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im 
Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für 
Forschung und Innovation vertraut machen (bspw. unter 
http://www.nks-swg.de). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben 
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine 
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, 
inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein 
Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen 
soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Verbundvorhaben, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen 
konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre 
Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen.
Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und 
evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe 
Sachverständige voraus.
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer 
Kooperationsvereinbarung zu regeln (erst in Stufe 2 des Förderverfahrens, 
s. u.). Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft 
über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. 
Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -
(
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
) entnommen werden.
5.         Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von 
bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und 
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die 
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der 
Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen 
Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen 
Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der 
Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert 
werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene 
Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden 
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Allgemeine 
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) berücksichtigen.. Die AGVO lässt für 
KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren 
Förderquote führen können.
6.         Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die 
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung 
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF 
zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden 
grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf 
Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für 
FuE-Vorhaben (NKBF98), sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den 
Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich 
des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im 
sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
7.         Verfahren
7.1       Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im 
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:
Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner sind:
Dr. Christopher Wertz
Telefon: 0228-3821-1577
Fax: 0228-3821-1500
E-Mail: uni-sammlungen@xxxxxx
Dr. Kerstin Lutteropp
Telefon: 0228-3821-1642
Fax: 0228-3821-1500
E-Mail: uni-sammlungen@xxxxxx
Internet: http://www.pt-dlr.de/
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Vorhabenbeschreibung 
mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
7.2       Zweistufiges Förderverfahren
Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Es ist zweistufig angelegt:
Stufe 1: Zunächst reicht die vorgesehene Verbundkoordination eine maximal 
20-seitige Vorhabenbeschreibung ein
Stufe 2: Nach positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur 
Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert.
7.2.1    Stufe 1: Einreichung und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger eine 
Vorhabenbeschreibung zum geplanten Verbundvorhaben in elektronischer Form 
über das Internetportal 
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=GSW&bereich=UNI-SAMMLUNGEN&typ=SKI
einzureichen (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die 
Weiterleitung nicht funktionieren sollte). Die Vorlage per Post, Telefax 
oder E-Mail ist nicht möglich.
Im Portal sind Basisdaten zum Antrag (inkl. eines groben Finanzplans) 
sowie zu den Antragstellenden anzugeben, abschließend ist die 
Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird 
nach der online-Einreichung das sog. "Projektblatt" zusammengestellt, das 
über den Button "Endfassung drucken" generiert werden kann. Dieses 
"Projektblatt" ist dem Projektträger von der Verbundkoordination 
unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.
Einreichungsstichtag (der online-Einreichung) ist der 20. August 2015.
Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können möglicherweise nicht 
mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch 
abgeleitet werden.
Die Vorhabenbeschreibung darf (inkl. eventueller bibliographischer 
Angaben) maximal 20 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 - 
12) und soll folgender Gliederung folgen:
1.      Ziele: Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den 
förderpolitischen Zielen; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an 
der Förderung des geplanten Verbundvorhabens; wissenschaftliche 
Arbeitsziele des Vorhabens
2.      Forschungsstand: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug 
genommen wird; Vorarbeiten der Antragstellenden
3.      Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans: 
Design und Methodik des Forschungsvorhabens; Arbeitsteilung im Verbund; 
vorhabenbezogene Ressourcenplanung
4.      Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern
5.      Ergebnisse und Verwertungsplan: Erwartetes Ergebnis; angestrebte 
Ergebnisverwertung (Lehrformate; Verwertungs- und In-Wertsetzungskonzept; 
öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch 
Publikationen, Konferenzen, Video-Blogs, Datenbanken, Ausstellungen); 
nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
6.      Zeit- und grobe Finanzplanung (inkl. Balkenplan)
Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist der Vorhabenbeschreibung gesondert 
ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die 
Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des 
Verbundes, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit 
und die beantragte Fördersumme (Schätzung) hervorgehen.
Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden durch einen externen 
Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:
Wissenschaftliche Qualität des Verbundvorhabens
Wissenschaftliche Relevanz und In-Wertsetzungspotential der bearbeiteten 
universitären Sammlung(en)
Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbundes
Realisierbarkeit im Förderzeitraum
Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit
Alle Antragstellenden werden über den Ausgang der ersten Verfahrensstufe 
informiert.
7.2.2    Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und 
Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragstellenden, deren 
Vorhabenbeschreibung positiv bewertet wurde, aufgefordert, in Abstimmung 
mit der vorgesehenen Verbundkoordination einen förmlichen Förderantrag 
(elektronisches Antragssystem "easy-online") in schriftlicher und 
elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung 
entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den 
Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche 
Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten 
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 
bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen 
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise 
und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/ 
abgerufen werden.
8.         Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im 
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23.März 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget















Links
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes

Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
easy - Das Antrags- /Angebotsverfahren

Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung 
einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung 
integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken. 
Dieser externe Link öffnet ein neues Fenster:
Förderdatenbank

Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick 
über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche 
Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie 
zusätzliche, vertiefende Informationen. 












BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat Öffentlichkeitsarbeit; Internet
Kapelle-Ufer 1
D-10117 Berlin
Telefon: (030) 18 57 - 0 
Fax: (030) 18 57 - 55 03 
E-Mail: information@xxxxxxxxxxxx
URL: http://www.bmbf.de 
Dies ist keine amtliche Bekanntmachung, sondern dient nur zu Ihrer 
Information. Falls Sie Fragen zu dieser Ausschreibung haben, wenden Sie 
sich bitte an den in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner. Bei 
Fragen zu diesem Abonnement, antworten Sie bitte nicht direkt auf diesen 
automatisch versendeten Newsletter. Wenden Sie sich in diesem Fall an die 
Adresse aus unserem Impressum. 




-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.