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[InetBib] Hinweis auf BMBF-Förderprogramm WG: UNIVERSITÄRE SAMMLUNGEN - Bekanntmachung - Ministerium - BMBF
- Date: Wed, 15 Apr 2015 09:09:00 +0200
- From: Joachim.Meier@xxxxxx
- Subject: [InetBib] Hinweis auf BMBF-Förderprogramm WG: UNIVERSITÄRE SAMMLUNGEN - Bekanntmachung - Ministerium - BMBF
Für die Kolleginnen und Kollegen aus Uni- und Hochschulbibliotheken evtl.
von Interesse.
Gruß
Joachim Meier
____________________________________________________
Dr.-Ing. Joachim E. Meier
Referatsleiter Q.11, Wissenschaftliche Bibliotheken
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) (http://www.ptb.de)
PF 3345 Tel. +49-531-592-8131
38023 Braunschweig Fax. +49-531-592-8137
GERMANY E-mail: Joachim.Meier@xxxxxx
____________________________________________________
Von: BMBF Newsletter <newsletter-automat@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
An: ...
Datum: 15.04.2015 07:34
Betreff: Bekanntmachung - Ministerium - BMBF
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30.03.2015 - 20.08.2015
Bekanntmachung
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien
"Vernetzen - Erschließen - Forschen. Allianz für universitäre Sammlungen."
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Universitäten der Bundesrepublik Deutschland verfügen über einen
reichhaltigen Schatz wissenschaftlicher Sammlungen.
Naturwissenschaftliche, technische oder kulturgeschichtliche Objekte und
Materialien dienen seit jeher der Generierung und Weitergabe von Wissen,
aber auch der wissenschaftlichen Selbstvergewisserung. Bis heute sind
diese Sammlungen ein unerschöpflicher Fundus, der sowohl für die Forschung
als auch für Lehrzwecke herausragende Relevanz besitzt.
Den besonderen Wert universitärer Sammlungen hat der Wissenschaftsrat in
seinen "Empfehlungen zu wissenschaftlichen Sammlungen als
Forschungsinfrastrukturen" vom Januar 2011 hervorgehoben. Universitäre
Sammlungen sind demnach eine grundlegende Forschungsinfrastruktur für
verschiedene Disziplinen der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der
Naturwissenschaften. Die direkte Auseinandersetzung mit den
Sammlungsobjekten sowie den Ordnungsprinzipien von Sammlungen helfen,
wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten oder ganz neu zu stellen.
Dies gilt insbesondere für die materielle Kultur im Hinblick auf
anthropologische, archäologische, ethnologische, geowissenschaftliche,
kunsthistorische oder technik-, medizin- und wissenschaftshistorische
Forschungsfragen sowie auch für Fragen zur Artenvielfalt oder zur
Erforschung des Wandels der Ökosysteme. Vielfach ermöglichen die
Sammlungen erst Forschungen, die ohne die entsprechende materiale Basis
bzw. die konkreten Sammlungskontexte nicht zu realisieren wären.
Trotz der großen Bedeutung von universitären Sammlungen für Forschung und
Lehre ist deren Lage vielfach prekär: Mangelnde personelle und finanzielle
Ausstattung haben zur Folge, dass Erschließung, Sicherung, Vermittlung und
Zugänglichkeit bei vielen Sammlungen nicht oder nur unzureichend gegeben
sind. Diese Sammlungen können häufig nicht im nötigen Maße zu Forschungs-
und Lehrzwecken genutzt werden und sind zumeist in ihrer Existenz bedroht.
Daher hat der Wissenschaftsrat empfohlen, die Bedingungen für die
wissenschaftliche Nutzbarkeit der Sammlungen an den Universitären zu
verbessern. Die Finanzierung der Sammlungen ist Teil der Grundfinanzierung
der Universitäten. Zusätzlich sollen aber auch durch die Projektförderung
neue Anreize gegeben werden, die dazu beitragen, das Potential der
Sammlungen zu stärken und sichtbar zu machen.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung im Kontext des Rahmenprogramms für
Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften greift das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) diese Anregungen auf. Universitäre
Sammlungen sollen dabei unterstützt werden, im Rahmen des Projekts
exemplarisch und forschungsgetrieben Konzepte für die weitere Erschließung
und Nutzung der Sammlung zu entwickeln.
Ziel der Förderung ist es, Impulse in grundlegenden Bereichen zu geben,
wie
1. Sammlungsmanagement,
2. Sammlungserschließung und -digitalisierung,
3. Konservierung und Restaurierung
und auf diese Weise zur Vitalisierung und Nutzbarkeit universitärer
Sammlungen beizutragen.
Zu diesem Zweck sollen universitäre Sammlungen in die Lage versetzt
werden, sich inner- und/oder außeruniversitär zu vernetzen und damit ihre
wissenschaftliche Nutzung, Sichtbarkeit, Erhaltung und Pflege nachhaltig
zu begünstigen. Sie erhalten die Möglichkeit, Allianzen mit
ressourcenstarken außer- oder inneruniversitären Partnern einzugehen und
sind aufgerufen, sich Partner zu suchen, die ihnen beratend bzw.
unterstützend zur Seite stehen (beispielsweise im Rahmen von
Digitalisierungs- oder Konservierungsfragen, von Präsentationstechniken,
Inventarisierungen oder bezogen auf Lehrformate). Universitäre Sammlungen
werden insofern ermutigt, themenbezogene Netzwerke zu bilden, in denen
über die Einbindung von außeruniversitären Museen museologisches Know-how
weitergegeben wird. Erwünscht ist die Kooperation mit forschungsstarken
Museen (beispielsweise mit den acht Forschungsmuseen der
Leibniz-Gemeinschaft oder anderen entsprechend geeigneten Institutionen).
Möglich ist zudem! die Zusammenarbeit mit einschlägigen
Universitätslehrstühlen sowie mit außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und Institutionen vor Ort oder auch überregional.
Die Beteiligung von Vertretern der Kleinen Fächer wird begrüßt.
Eine nachhaltige Stärkung universitärer Sammlungen kann nur dort gelingen,
wo Anwendungsnutzen und Mehrwert der Sammlungen durch Forschung und Lehre
nachgewiesen werden. Die beantragten Projekte sollen daher auf konkrete
Forschungsfragen und/oder auf praxisnah gelagerte Lehrveranstaltungen (z.
B. mit Qualifizierungsarbeiten, studentischen Erschließungs- oder
Ausstellungsprojekten etc.) fokussiert sein. Fördervoraussetzung ist zudem
die Erarbeitung einer über das Projekt hinausweisenden mittelfristigen
Verwertungs- bzw. In-Wertsetzungsstrategie für die betreffenden
Sammlungsbestände.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der
BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis
und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach
pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach diesen Richtlinien erfüllt die Voraussetzungen der
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur
Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem
Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union ("allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung" - AGVO) (ABl. L187 vom 26.6.2014, S.1),
und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar
und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer
4a) und b) AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung
aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der
Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen
Markt nicht Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2. Gegenstand der Förderung
Die Förderung ist explizit darauf angelegt, eine Verbesserung der
Situation der universitären Sammlungen vor Ort herbeizuführen und zugleich
ihr Nutzungspotential in Forschungs- sowie Lehrkontexten exemplarisch zu
erproben. Der Förderbedarf leitet sich insofern aus dem status quo der
Sammlungen und den geplanten Verwertungsformaten ab.
Förderfähig sind innovative, auch standortübergreifende Verbundvorhaben
zwischen universitären Sammlungen und Museen, Hochschulen oder anderen
Forschungseinrichtungen. Im Verbundvorhaben können spezifische Bestände
einer oder mehrerer beteiligter universitärer Sammlungen (auch
unterschiedlicher Universitäten) durch die Einstellung geeigneten
Personals exemplarisch sowie fokussiert auf die unter 1.1 genannten
Förderziele bearbeitet werden. Eine zentrale Rolle soll dabei der Wissens-
und Erfahrungstransfer von musealen Einrichtungen in die universitären
Sammlungen einnehmen, der z.B. über Fortbildungen, Workshops,
Blockseminare an wechselnden Orten etc. organisiert werden kann.
Antragsberechtigt sind Verbünde, die mindestens eine universitäre Sammlung
als Verbundpartner beinhalten und die eine universitäre Sammlung bzw.
einen diese tragenden Lehrstuhl als Verbundkoordination vorsehen. Pro
Universität kann nur ein Antrag (in der Rolle des Hauptantragstellers)
eingereicht werden, deshalb wird empfohlen, geplante Bewerbungen im
Vorfeld innerhalb der Universität abzustimmen. Die Einbindung von
mindestens einem Museum ist Fördervoraussetzung; möglich ist zudem die
Beteiligung weiterer geeigneter universitärer oder außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind folgende Positionen:
1. Personalmittel
2. Studentische oder/und wissenschaftliche Hilfskräfte
3. Auftragsmittel (z. B. für exemplarische Restaurierungen,
Lehraufträge etc.)
4. Sachmittel
5. Mittel zur Veranstaltung von/ Teilnahme an Workshops, Tagungen,
Fortbildungen sowie Mittel zur öffentlichkeitswirksamen Vermittlung der
Vorhabenergebnisse 6. Reisemittel
Bezüglich der Personalmittel ist vorgesehen, dass ein Großteil der
Förderung den universitären Sammlungen zukommen soll. Für andere
Verbundpartner ist die Beantragung von entsprechend geringeren
Personalmitteln gemäß ihrer fachlichen Einbindung möglich.
Nicht gefördert werden können:
Kauf von Objekten
Restaurierung/Digitalisierung/Konservierung ganzer Sammlungsbestände
Übernahme von universitären Sammlungen durch Dritte
Aufbewahrungsmaterialien
Vorhaben, deren Mehrwert nicht in erster Linie den universitären
Sammlungen zu Gute kommt.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
andere Institutionen bzw. juristische Personen wie bspw. Museen, die den
Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die
Verbundkoordination muss jeweils bei den Hochschulen liegen.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist möglich. Sie können zwar
keine eigene Zuwendung erhalten, aber - als Kooperationspartner oder
Auftragnehmer - in einen Verbund integriert werden.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern
grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen
ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren
zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Bewerbung erfolgt über die Vorlage einer gemeinsamen
Vorhabenbeschreibung der Verbundpartner (siehe Punkt 7). Die
Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten
ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit
dokumentieren.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im
Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation vertraut machen (bspw. unter
http://www.nks-swg.de). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben
spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine
ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen,
inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein
Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen
soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Verbundvorhaben, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen
konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre
Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen.
Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und
evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe
Sachverständige voraus.
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer
Kooperationsvereinbarung zu regeln (erst in Stufe 2 des Förderverfahrens,
s. u.). Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft
über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -
(
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf
) entnommen werden.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von
bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der
Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen
Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der
Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert
werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene
Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden
zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) berücksichtigen.. Die AGVO lässt für
KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren
Förderquote führen können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
(ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF
zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden
grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf
Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für
FuE-Vorhaben (NKBF98), sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den
Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich
des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im
sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:
Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner sind:
Dr. Christopher Wertz
Telefon: 0228-3821-1577
Fax: 0228-3821-1500
E-Mail: uni-sammlungen@xxxxxx
Dr. Kerstin Lutteropp
Telefon: 0228-3821-1642
Fax: 0228-3821-1500
E-Mail: uni-sammlungen@xxxxxx
Internet: http://www.pt-dlr.de/
Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Vorhabenbeschreibung
mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Es ist zweistufig angelegt:
Stufe 1: Zunächst reicht die vorgesehene Verbundkoordination eine maximal
20-seitige Vorhabenbeschreibung ein
Stufe 2: Nach positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur
Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert.
7.2.1 Stufe 1: Einreichung und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger eine
Vorhabenbeschreibung zum geplanten Verbundvorhaben in elektronischer Form
über das Internetportal
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=GSW&bereich=UNI-SAMMLUNGEN&typ=SKI
einzureichen (bitte Link manuell in den Browser kopieren, falls die
Weiterleitung nicht funktionieren sollte). Die Vorlage per Post, Telefax
oder E-Mail ist nicht möglich.
Im Portal sind Basisdaten zum Antrag (inkl. eines groben Finanzplans)
sowie zu den Antragstellenden anzugeben, abschließend ist die
Vorhabenbeschreibung im PDF-Format hochzuladen. Aus den Basisdaten wird
nach der online-Einreichung das sog. "Projektblatt" zusammengestellt, das
über den Button "Endfassung drucken" generiert werden kann. Dieses
"Projektblatt" ist dem Projektträger von der Verbundkoordination
unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden.
Einreichungsstichtag (der online-Einreichung) ist der 20. August 2015.
Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können möglicherweise nicht
mehr berücksichtigt werden.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch
abgeleitet werden.
Die Vorhabenbeschreibung darf (inkl. eventueller bibliographischer
Angaben) maximal 20 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 -
12) und soll folgender Gliederung folgen:
1. Ziele: Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den
förderpolitischen Zielen; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an
der Förderung des geplanten Verbundvorhabens; wissenschaftliche
Arbeitsziele des Vorhabens
2. Forschungsstand: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug
genommen wird; Vorarbeiten der Antragstellenden
3. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans:
Design und Methodik des Forschungsvorhabens; Arbeitsteilung im Verbund;
vorhabenbezogene Ressourcenplanung
4. Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern
5. Ergebnisse und Verwertungsplan: Erwartetes Ergebnis; angestrebte
Ergebnisverwertung (Lehrformate; Verwertungs- und In-Wertsetzungskonzept;
öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch
Publikationen, Konferenzen, Video-Blogs, Datenbanken, Ausstellungen);
nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit
6. Zeit- und grobe Finanzplanung (inkl. Balkenplan)
Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist der Vorhabenbeschreibung gesondert
ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die
Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des
Verbundes, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit
und die beantragte Fördersumme (Schätzung) hervorgehen.
Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden durch einen externen
Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:
Wissenschaftliche Qualität des Verbundvorhabens
Wissenschaftliche Relevanz und In-Wertsetzungspotential der bearbeiteten
universitären Sammlung(en)
Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbundes
Realisierbarkeit im Förderzeitraum
Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit
Alle Antragstellenden werden über den Ausgang der ersten Verfahrensstufe
informiert.
7.2.2 Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und
Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Antragstellenden, deren
Vorhabenbeschreibung positiv bewertet wurde, aufgefordert, in Abstimmung
mit der vorgesehenen Verbundkoordination einen förmlichen Förderantrag
(elektronisches Antragssystem "easy-online") in schriftlicher und
elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung
entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den
Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche
Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten
Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48
bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen
Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise
und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/
abgerufen werden.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 23.März 2015
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget
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Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes
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easy - Das Antrags- /Angebotsverfahren
Das elektronische Antrags-/Angebotssystem erleichtert die Beantragung
einer Projektförderung durch die Möglichkeit, Anträge am PC unter Nutzung
integrierter Hilfefunktionen zu erstellen und auszudrucken.
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Förderdatenbank
Die Förderdatenbank des Bundes beim BMWi gibt einen aktuellen Überblick
über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche
Wirtschaft. Sie enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie
zusätzliche, vertiefende Informationen.
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat Öffentlichkeitsarbeit; Internet
Kapelle-Ufer 1
D-10117 Berlin
Telefon: (030) 18 57 - 0
Fax: (030) 18 57 - 55 03
E-Mail: information@xxxxxxxxxxxx
URL: http://www.bmbf.de
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