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[InetBib] Pressemitteilung: Digitalisierung vergriffener Werke: Rahmenvereinbarung unterzeichnet, Clearingstelle im Aufbau




Pressemitteilung vom 16. Februar 2015


Digitalisierung vergriffener Werke: Rahmenvereinbarung unterzeichnet, 
Clearingstelle im Aufbau


Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu 
geregelt: Werke, die vor 1966 in Deutschland erschienen sind, können danach 
unter bestimmten Bedingungen zur Digitalisierung und öffentlichen 
Bereitstellung lizenziert werden. Voraussetzung dafür ist ein 
Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft (VG WORT/VG 
Bild-Kunst) und die Eintragung in das Register beim Deutschen Marken- und 
Patentamt (DPMA).

KMK und Verwertungsgesellschaften haben jetzt Kosten der Lizenzierung und 
weitere Bedingungen in einer Rahmenvereinbarung geklärt.

Angesichts ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche 
Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser neu geschaffenen 
Möglichkeit. Sie arbeitet derzeit am Aufbau eines Dienstes, der privilegierten 
Institutionen die Recherche und Beantragung vergriffener Druckwerke über die 
zuständigen Verwertungsgesellschaften erleichtern soll. Sie  übernimmt dabei 
Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung der Lizensierungsanträge. Der Dienst 
wird auf dem Bibliothekartag im Mai 2015 vorgestellt und ab Juli 2015 verfügbar 
sein.

Weitere Informationen:
Rahmenvereinbarung: http://bit.ly/1DIpExz
Internetseiten der Deutschen Nationalbibliothek: www.dnb.de/vw


Hintergrund:
Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das 
nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland. Neben der 
Nutzung der Sammlungen an den Standorten Leipzig und Frankfurt am Main bietet 
die Deutsche Nationalbibliothek Dienstleistungen für Bibliotheken, Buchhandel, 
wissenschaftliche Einrichtungen und eine Vielzahl individueller Nutzungen auch 
im Internet an.




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Stephan Jockel
Deutsche Nationalbibliothek
Marketing und Kommunikation
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