Oh, eine kleine Nikolausüberraschung...! Da hatte man gefrustet die alte Socke völlig ignoriert... Wie nett! Danke, Herr Wolf! Die Rote Mütze & der Weiße Bart ehrenhalber mit Tannengrün gehen an Sie! Ich erlaube mir, ein paar Links für besonders schwer Beschäftigte anzufügen (für 137k geht das nun leiderleiderleider nicht mehr): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52.html http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html bzw. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html Das Vergütungsproblem besteht immer noch, aber das geht doch schon mal in eine gute Richtung... Nach Jahren des Schwebens zwischen Grauzone und rechtsfreien Raum hier nun eine Punktlandung - aber warum so in aller Stille?? Man fragt sich irgendwie, wo das Problem war. Auf zur nächsten Baustelle! Einen schönen 4.Advent wünscht allen KuK: Silke Ecks ----------- Am 19. Dezember 2014 um 08:51 schrieb Christian Wolf <christian.wolf@xxxxxxxxxxxxxxxxx>:
Liebe Liste, ich habe mir eben mal wieder das Archiv der letzten Tage durchgeschaut und wundere mich gerade, warum noch niemand etwas über den Wegfall von §137k UrhG geschrieben hat... Zur Erinnerung: Das ist der Paragraph, welcher es uns verboten hätte ab dem 1.1.2015 gewisse Inhalte gemäß §52a UrhG für Unterricht und Forschung zugänglich zu machen. Enfach ausgedrückt heißt das jetzt, §52a UrhG ist entlich entfristet! Für alle die das im Detail nachlesen wollen: Zehntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetztes vom 5. Dez. 2014 BGBl I S. 1974 Schöne Grüße Christian Wolf -- http://www.inetbib.de
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