Liebe Liste,
öffentliche Bibliotheken als Ausleihstationen für Freizeitmedien. Mehr ist
zum Erfolg jahrelanger politischer Lobbyarbeit um Bibliotheken als
Bildungseinrichtungen und Treffpunkt wohl nicht zusagen ...
Das BVerwG hätte vielleicht einmal Par. 2 I 2 des Hessischen
Bibliotheksgesetzes lesen sollen: "Orte der Begegnung und Kommunikation".
Das gilt offenbar nicht für Arbeitnehmer, die dafür nur am Wochenende Zeit
haben.
Dass ausgerchnet die Kirchen dagegen geklagt haben, ist skandalös, da sie
ihre eigenen Bibliotheken vorzugsweise sonntags öffnen. Skandalöse
Fehlentscheidung!!
Viele Grüße
Eric Steinhauer
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