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Re: [InetBib] Umfrage im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit
- Date: Wed, 02 Apr 2014 23:02:37 +0200
- From: Rohde Bernd Martin <b.m.rohde@xxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Umfrage im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit
Sehr geehrte Frau Günther, liebe Kollegen/innen,
Stefanie Günther schrieb:
Positv kann ich hier sagen, dass z.B. die Bibliotheken und
die Einrichtungen des öffentlichen Dienstes schon ein
bisschen weicher sind, als Einrichtungen der freien Wirtschaft.
Weicher auch als z.B. in der Medizin, wo manche schlicht arbeiten
(müssen), bis sie gesundheitlich Schaden nehmen.
Ich kann diese Erfahrung nicht teilen, im Gegenteil!
Ein Arbeitgeber (ich nenne keine Namen, kann aber die folgenden Zitate
schriftlich belegen) aus unserem Berufsfeld, veranlasste nach der
Diagnose einer Asthma-Erkrankung eines Mitarbeiters folgerichtig eine
Untersuchung des Raumes, in dem sich dessen Arbeitsplatz befand - nicht
nur dieser, jener Dachgeschossraum wurde gleichzeitig kombiniert sowohl
als dauerhafter Mitarbeiterbürobereich für mehrere Personen als auch als
reguläres Büchermagazin genutzt -, durch einen Arbeitshygieniker. Im
Ergebnis wurde "ein ungenügender Luftwechsel im Raum" festgestellt sowie
weitere Bedingungen, die "zu Leistungseinbussen und Erkältungen" führen.
In dem Fall, der erst zur Untersuchung des Raumklimas geführt hatte,
wahrscheinlich zu der schon erfolgten dauerhaften Schädigung besagten
Mitarbeiters.
Des Hausarztes des Mitarbeiters schrieb, nach Vorlage der Untersuchung,
an den Arbeitgeber: "Es ist bekannt, dass obgenannte Umstände ein Asthma
bronchiale verschlimmern oder unterhalten können. Deshalb ist von
medizinischer Seite anzustreben, diese Expositionen zu vermeiden oder
zumindest deutlich zu reduzieren. Deshalb sind Sie als Arbeitgeber
gefordert, die Situation am Arbeitsplatz entsprechend zu gestalten." Es
passierte jedoch gelinde gesagt nichts, das zu einer dauerhaften
Änderung führte. Zufälligerweise war zeitgleich aufgrund einer
Stellenvakanz auf Direktionsebene ein Büro frei, in das der Mitarbeiter
für ein paar Wochen wechseln konnte, aber nur solange, bis der
Stelleninhaber kam. Dann musste der Mitarbeiter zurück in den bisherigen
Raum, d.h. in das Umfeld, in dem er tagtäglich gearbeitet hatte, als
jene Krankheit sich das erste Mal zeigte. Diese Rückkehr stand von
vornherein fest, alternativlos.
Ein Jahr nach der Erstdiagnose durch einen Spezialisten schrieb der
gleiche Facharzt nach einer weiteren umfassenden Untersuchung "Aufgrund
der Anamnese (vermehrte Beschwerden am Arbeitsplatz) scheint eine
arbeitsplatzassoziierte Verschlechterung des Asthmas vozuliegen."
Ich sehe da nichts, was irgendwie "weicher" ist, denn hier war die
Grenze nicht beim "bis sie gesundheitlichen Schaden nehmen", sondern es
wurde eine Zunahme des schon erfolgten gesundheitlichen Schadens des
Mitarbeiters in Kauf genommen, die so auch später diagnostiziert wurde,
indem man die diesbezügliche ärztliche Warnung ignorierte.
Freundliche Grüsse
Bernd Martin Rohde
--
Bernd Martin Rohde
Dipl.-Bibl. (FH), UP in Rare Book Librarianship (Univ. Basel)
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