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Re: [InetBib] Schließfachräumung: Ankündigung



Lieber Herr Klauß,
haben Sie in der BO eine Regelung oder eine Schließfachordnung? Oder einen 
Nutzungsvertrag? Hier mal eine Regelung aus einer großen UB für 
Semesterschließfächer 
http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/js/benutzung/agb, die auf einen 
Nutzungsvertrag hinausläuft. Ich bin immer noch ein Anhänger einer Ordnung die 
im Gefüge der Satzungen ordentlich verankert ist. Hier darf der Befugte 
anordnen und dann auch Maßnahmen ergreifen, bei so privatrechtlichen Dingen 
entfleucht mir das irgendwann, was man da darf und nicht..  ...  

Es lassen sich hier nämlich meiner Ansicht nach entweder Rechtsnormen aus dem  
Mietrecht anwenden (Zwangsräumung, privatrechtlich), wobei auf jeden Fall 
vorher angekündigt werden muss, oder eine Verfügung der Verwaltung, das 
Schließfach bis zum zu räumen (verwaltungsrechtlich). Zur Not kommt dann die 
Ersatzvornahme zum Zuge. Hier sollte auf jeden Fall der rechtliche Eigentümer 
des Hauses samt der Schließfächer handeln oder der, der das Hausrecht hat.
Am besten ist immer, dieser ganze Komplex ist wirklich irgendwo manifestiert.

Insgesamt würde ich schon sagen, dass Sie ankündigen müssen. Ausnahme dürfte 
wohl die "Gefahr im Verzuge" sein, z. B. wenn sich dort ein gefährlicher 
Gegenstand befinden könnte. Ich nehme an, dass Sie den Nutzer kennen (sonst 
könnte man auch gar nicht ankündigen) oder eine Gruppe angesprochen werden 
soll.  Insgesamt werden die Gegenstände, die Sie dann in Gewahrsam nehmen idR 
wie Fundsachen behandelt (BGB).

Aber hier antworten sicher auch noch ein paar Benutzungsrechtler. Bin gespannt. 
Gruß
A. Kustos

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klauss, 
Henning
Gesendet: Mittwoch, 27. November 2013 19:51
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] Schließfachräumung: Ankündigung



Sehr geehrte Damen und Herren,

muss bei einer Schließfachräumung eine Ankündigung vorgenommen werden?
Wenn ja: Welche Fristen gelten?

Ich meine das "muss" hier nicht im moralischen ..., sondern im juristischen 
Sinne.


Mit freundlichem Gruß

Klauß




Dr. Henning Klauß
Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Stellvertr. Direktor der 
UB
- Leitung Katalogisierung
- Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss.
klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel: 0335/5534-3397 - Sekret.-FAX: 0335/5534-3234
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http://www.inetbib.de

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