On Thu, 21 Nov 2013 18:10:36 +0200
Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Was ist los bei INETBIB?
Schweigen oder Unkenntnis?
In meinem Fall: Unkenntnis, der Sie, lieber Herr Kuhlen,
hier auf das erfreulichste abgeholfen haben. Ich habe heute
meine RSS-Feeds noch nicht abgerufen, musste zum Arzt ...
Baden-Württemberg hat einen zweifellos hoch-konfliktären
Entwurf für einen neuen § 44 Abs. 6 LHG bekannt gegeben:
"Angehörige des wissenschaftlichen Personals der
Hochschulen sind verpflichtet, sich das Recht auf
nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung in der Regel
binnen einer Frist von sechs Monaten nach der
Erstveröffentlichung vorzubehalten, wenn es sich um
Publikationen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in
periodisch erscheinenden Sammlungen und Zeitschriften
handelt, die im Rahmen der Dienstaufgaben gewonnen worden
sind. Sie können durch Rechtsverordnung des
Wissenschaftsministeriums dazu verpflichtet werden, die
Zweitveröffentlichung in hochschuleigene Repositorien
einzustellen; auf § 28 Absatz 3 wird verwiesen."
Begründung etc. unter
http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/hochschulrechtsaenderungsgesetz/
Dort kann sich jeder anmelden und bis zum 28.11. einen
Kommentar abgeben.
RK
Geht doch in die richtige Richtung. Das Aufheulen von
Wissenschaftsfreiheitshypostasierern wie Steinhauer ist
absehbar, vorbeugend empfehle ich:
http://archiv.twoday.net/stories/8401787/
Klaus Graf