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Re: [InetBib] Datenschutz in Bibliotheken
Frage: Werden nach bestimmten vertraglichen Regelungen zwischen
Bibliotheken und Google usw. lediglich Metadaten zu publizierten Medien
(also öffentliche Daten) weiter gegeben oder werden Kundendaten
(personenbezogene vertrauliche Daten) von Bibliotheken an amerikan.
Konzerne wie Google weiter gegeben? Erhalten große IT-Konzerne
Bibliotheks-Kundendaten durch Cookies usw? Das klänge nach Skandal, den
aber keine Bibliothek braucht!
Mit Verlaub, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Und nachdem ich weite Passagen des Artikels von Herrn Prof. R. Reuß
gelesen habe, meint er dies auch gar nicht!
Die Weitergabe von Metadaten über Bücher an Google ist ein Thema, und
man merkt: das Gefühl der Wirtschaftlichkeit fragt: wertvolle Dinge
verschenken, und dann auch noch an Stellen, die damit indirekt Geld
machen und auch gar nicht staatlich oder wenigstens gemeinnützig sind?
Wichtiger erscheint mir jedoch, zu klären, ob Suchmaschinen wie Google
in Bibliotheksportalen recherchieren dürfen, und ob sie dies etwa
mittels eigener Software automatisch tun dürfen. Ob sie so etwa ganze
open-source-Datenbanken abfischen dürfen und dieses know-how dann selbst
in eigener Regie über ihre Portale publizieren und anbieten dürfen. Der
Unterschied zu dem open source Gedanken wäre, dass Google
erwerbswirtschaftlich tätig ist und deswegen nicht nur oder nicht
unmittelbar gemeinnützig orientiert ist. Firmen wie Google würden den
open-source-Gedanken ausnutzen, um dasselbe in grün, aber mit
erwerbswirtschaftlichem Hintergrund zu tun, wobei sie
open-source-know-how dazu verwenden würden.
Was nun: möglichst viel Öffentlichkeit, leichte Öffentlichkeit für die
Medien, oder Schutz des teilweise erheblichen Aufwandes beim
Digitalisieren, etwa sehr alter und wertvoller und sonst nicht
erhältlicher Literatur, indem man sagt: open source, ja, aber nur
direkt oder indirekt durch Verlinkung über die Portale und Datenbanken
derjenigen Einrichtungen, die sich diese Digitalisierungsarbeit mit
erheblichem finanziellen und personellen Aufwand gemacht haben, bzw.
deren Verbundsportale.
D.h. wenn etwa die Bayerische Staatsbibliothek einen alten Text mit
eigenem Geld digitalisiert hat, und ihn als Volltext in ihr Portal
stellt, dann dürfen Drittfirmen deren Kunden nur dort auch hinlotsen, so
dass sie das Logo des Datenbankbesitzers sehen.
Ich finde, was als Volltext digital in Portalen zur Verfügung steht, das
soll nach dem Willen der Berechtigten auch möglichst viel Leser finden.
Ob diejenigen, die den Aufwand hatten und sich machten, in anderen
Publikationen dieser Volltexte erwähnt werden müssen oder bestimmen
können, wie die Publikationen genutzt werden, dazu bedarf es
Verhandlungen und eines Konsenses, der sich in entsprechenden Regelungen
nieder schlägt, an die sich dann alle halten, sofern es diese Regeln
nicht bereits gibt.
Was über Internetrecherchen automatisch per Software erstellte
Personenprofile angeht: dies praktizieren inzwischen nicht nur
Geheimdienste, sondern ganz normale Firmen, deren Resultate man auf
deren Portalen auch nachlesen kann.
Natürlich ist es ein Unterschied, ob man dabei nur in publizierte
Inhalte oder ob man auch illegal in nicht publizierte Inhalte hinein
guckt und diese sich merkt.
Von Klaus Zehnder
Am 12.11.2013 16:28, schrieb Stefan Beck:
"Sie nennen es Service, dabei ist es Torheit -
Was ist aus den Bollwerken europäischer Bildung geworden? Bibliotheken strecken vor den
IT-Konzernen die Waffen und geben Leserdaten massenhaft weiter. Eine gefährliche
Anbiederung."
Von Roland Reuß
FAZ, 12.11.2013, S. 25
Volltext:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/datenschutz-in-bibliotheken-sie-nennen-es-service-dabei-ist-es-torheit-12659003.html
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