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Re: [InetBib] Datenschutz in Bibliotheken



Frage: Werden nach bestimmten vertraglichen Regelungen zwischen Bibliotheken und Google usw. lediglich Metadaten zu publizierten Medien (also öffentliche Daten) weiter gegeben oder werden Kundendaten (personenbezogene vertrauliche Daten) von Bibliotheken an amerikan. Konzerne wie Google weiter gegeben? Erhalten große IT-Konzerne Bibliotheks-Kundendaten durch Cookies usw? Das klänge nach Skandal, den aber keine Bibliothek braucht!
Mit Verlaub, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Und nachdem ich weite Passagen des Artikels von Herrn Prof. R. Reuß gelesen habe, meint er dies auch gar nicht! Die Weitergabe von Metadaten über Bücher an Google ist ein Thema, und man merkt: das Gefühl der Wirtschaftlichkeit fragt: wertvolle Dinge verschenken, und dann auch noch an Stellen, die damit indirekt Geld machen und auch gar nicht staatlich oder wenigstens gemeinnützig sind? Wichtiger erscheint mir jedoch, zu klären, ob Suchmaschinen wie Google in Bibliotheksportalen recherchieren dürfen, und ob sie dies etwa mittels eigener Software automatisch tun dürfen. Ob sie so etwa ganze open-source-Datenbanken abfischen dürfen und dieses know-how dann selbst in eigener Regie über ihre Portale publizieren und anbieten dürfen. Der Unterschied zu dem open source Gedanken wäre, dass Google erwerbswirtschaftlich tätig ist und deswegen nicht nur oder nicht unmittelbar gemeinnützig orientiert ist. Firmen wie Google würden den open-source-Gedanken ausnutzen, um dasselbe in grün, aber mit erwerbswirtschaftlichem Hintergrund zu tun, wobei sie open-source-know-how dazu verwenden würden.

Was nun: möglichst viel Öffentlichkeit, leichte Öffentlichkeit für die Medien, oder Schutz des teilweise erheblichen Aufwandes beim Digitalisieren, etwa sehr alter und wertvoller und sonst nicht erhältlicher Literatur, indem man sagt: open source, ja, aber nur direkt oder indirekt durch Verlinkung über die Portale und Datenbanken derjenigen Einrichtungen, die sich diese Digitalisierungsarbeit mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand gemacht haben, bzw. deren Verbundsportale. D.h. wenn etwa die Bayerische Staatsbibliothek einen alten Text mit eigenem Geld digitalisiert hat, und ihn als Volltext in ihr Portal stellt, dann dürfen Drittfirmen deren Kunden nur dort auch hinlotsen, so dass sie das Logo des Datenbankbesitzers sehen.

Ich finde, was als Volltext digital in Portalen zur Verfügung steht, das soll nach dem Willen der Berechtigten auch möglichst viel Leser finden. Ob diejenigen, die den Aufwand hatten und sich machten, in anderen Publikationen dieser Volltexte erwähnt werden müssen oder bestimmen können, wie die Publikationen genutzt werden, dazu bedarf es Verhandlungen und eines Konsenses, der sich in entsprechenden Regelungen nieder schlägt, an die sich dann alle halten, sofern es diese Regeln nicht bereits gibt.


Was über Internetrecherchen automatisch per Software erstellte Personenprofile angeht: dies praktizieren inzwischen nicht nur Geheimdienste, sondern ganz normale Firmen, deren Resultate man auf deren Portalen auch nachlesen kann. Natürlich ist es ein Unterschied, ob man dabei nur in publizierte Inhalte oder ob man auch illegal in nicht publizierte Inhalte hinein guckt und diese sich merkt.

Von Klaus Zehnder

Am 12.11.2013 16:28, schrieb Stefan Beck:
"Sie nennen es Service, dabei ist es Torheit -
Was ist aus den Bollwerken europäischer Bildung geworden? Bibliotheken strecken vor den 
IT-Konzernen die Waffen und geben Leserdaten massenhaft weiter. Eine gefährliche 
Anbiederung."
Von Roland Reuß
FAZ, 12.11.2013, S. 25
Volltext: 
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/datenschutz-in-bibliotheken-sie-nennen-es-service-dabei-ist-es-torheit-12659003.html



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