Lieber Herr PampelSie sind ja wie viele uns von der Zeit weit voraus - aber bis zum 1.1.2015 gibt uns der Gesetzgeber wohl nicht die Chance, sich noch nicht über das neue Gesetz in der Praxis ärgern zu müssen. Übrigens scheint es schon jetzt Verlage zu geben, die ihre bisherige Embargozeit von 6 Monaten jetzt mal (pflichtschuldig und gesetzestreu) schnell auf 12 erhöhen (vgl. http://zbchemnews.wordpress.com/2013/09/20/umstrittenes-zweitverwertungsrecht-heute-im-bundesrat/ - allerdings ohne Hinweis auf konkrete Verlage) - hat jemand schon Beispiele dafür
RK Am 27.09.2013 14:46, schrieb Heinz Pampel:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da das Zweitverwertungsrecht, wie vom Kollegen Hartmann erwähnt, in der Praxis erst ab dem 01.01.2015 greifen wird, scheint es mir wichtig, weithin für die Nutzung der SHERPA/RoMEO-Datenbank zu werben. Diese Datenbank gibt Auskunft darüber, was welche Verlage im Hinblick auf die Selbstarchivierung wissenschaftlicher Publikationen gestatten: http://open-access.net/?id=265 In vielen Fällen ist es möglich Publikationen bereits sechs Monate nach Erscheinen auf Repositorien frei zugänglich zu machen. Beste Grüße Heinz Pampel Am 27.09.2013 um 13:11 schrieb Thomas Hartmann <thomas.hartmann@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>:Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine erste Einschätzung, ob die jeweiligen Publikationen vom neuen Zweitverwertungsrecht profitieren können, ist ab sofort eine Handreichung abrufbar unter http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Hartmann-OA-Tage2013-HandoutZweitverwertungsrecht.pdf. Erläuterung und Diskussion dazu bei den OA-Tagen kommende Woche in Hamburg (Session Rechtliche Aspekte des Open Access, http://open-access.net/de/aktivitaeten/open_access_tage/programm/sessions/#c3970). Aus rechtwissenschaftlicher Perspektive hat das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (MPI IP) bereits im Gesetzgebungsverfahren (Febr. 2013) Stellung bezogen, siehe http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme-BMJ-UrhG_2013-3-15-def1.pdf . Freundliche Grüße Thomas Hartmann Am 26.09.2013 11:47, schrieb Schröder, Alexander:Das müssten wir mal grundsätzlich im Bibliotheksportal thematisieren. Sent with Good (www.good.com) -----Original Message----- From: Rainer Kuhlen [rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>] Sent: Thursday, September 26, 2013 11:39 AM W. Europe Standard Time To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx Subject: Re: [InetBib] Kommentar zum Zweitverwertungsrecht Noch etwas mehr "Senf" dazu in: http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=599 RK Am 25.09.2013 16:50, schrieb Klaus Graf:On Mon, 23 Sep 2013 12:24:34 +0200 Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote: Mein Senf dazu: http://archiv.twoday.net/stories/498217317/ Klaus Graf-- Prof. Dr. Rainer Kuhlen Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany Website: www.kuhlen.name Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx Skype: rainer.kuhlen Blog: www.netethics.net Facebook: http://www.facebook.com/rainer.kuhlen Twitter: @rkinf ORCID author identity: 0000-0002-4497-6422 -- http://www.inetbib.de Geschäftsführer: Dr. Francesco De Meo, Armin Engel, Karin Gräppi, Olaf Jedersberger, Prof. Dr. med. Ralf Kuhlen, Jörg Reschke Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Ulf M. Schneider Sitz der Gesellschaft: Berlin Handelsregister: AG Berlin Charlottenburg, HRB: 106350 B-- http://www.inetbib.de
-- Prof. Dr. Rainer Kuhlen Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany Website: www.kuhlen.name Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx Skype: rainer.kuhlen Blog: www.netethics.net Facebook: http://www.facebook.com/rainer.kuhlen Twitter: @rkinf ORCID author identity: 0000-0002-4497-6422 -- http://www.inetbib.de