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Re: [InetBib] Benutzungsordnung - wem gehört der Ausweis?



Ach Herr Graf.. 
Ich gucke aber dennoch auch in der Literatur nach. Vielleicht hätte es aber 
einer auf die Schnelle gewußt
Einen schönen Tag.

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus 
Graf
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2013 15:39
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Benutzungsordnung - wem gehört der Ausweis?

On Wed, 24 Jul 2013 13:01:29 +0000
 Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste,
es gibt in vielen Benutzungsordnungen den Passus "der Benutzerausweis 
ist Eigentum der Bibliothek".
Was hängt da eigentlich rechtlich von ab?
Die Frage ist stellt sich mir im Zusammenhang der Funktionserweiterung 
einer Hochschulcard über RFID/Mifare als Benutzerausweis.. wem gehört 
der jetzt. Man müsste dann hier für die Hochschulangehörigen "gehört 
der Hochschule" und bei Externen, die den von uns direkt bekommen, die 
Bibliothek anführen.
Das erscheint mir doch etwas merkwürdig. Oder ist das eigentlich nicht 
ganz so wichtig in der Unterscheidung....
Ich habe in vielen neueren BO s diesen Passus auch gar nicht mehr 
gefunden. Daher: was hätte das für Folgen, ihn wegzulassen?

Offenkundig keine. Kennen Sie denn nicht das Buch 
"Bibliotheksbenutzungsordnungen" von Kirchner/Wendt 1990, das ich besitze? Oder 
haben Sie es womöglich gar nicht in Ihrer Bibliothek? Beides wäre höchst 
peinlich ;-)

Wir treffen hier wieder auf einen eklatanten Fall von Open-Access-Heuchelei der 
Bibliotheken, die schon seit vielen Jahren hätten beginnen können, konsequent 
alle Schriften zum Bibliothekswesen Open Access zugänglich zu machen. Weder das 
nicht mehr existierende dbi noch die Autoren würden sich im konkreten Fall 
dagegen sperren.
Obwohl nicht ganz taufrisch, aus meiner Sicht ein bibliotheksrechtliches 
Standardwerk, das nicht ersetzt wurde. 

Allerdings ist alles andere als überzeugend, was S. 21 als Begründung für den 
Satzungsvorschlag steht: "Der Benutzerausweis sollte im Eigentum der Bibliothek 
bleiben, um jederzeit darüber verfügen zu können". Mehr nicht und das ist dann 
doch ein bisschen wenig.

Da der Ausweis im Besitz des Benutzers ist, kann die Bibliothek nur dann über 
ihn verfügen, wenn er ihn einem Bibliotheksmitarbeiter aushändigt. Und 
schnippschnapp kann er dann ungültig gemacht werden, und der böse Benutzer 
schaut in die Röhre. Es werden also Einzug und Vernichtung erleichtert, da man 
nicht fremdes Eigentum antastet.

Ich sehe aber nicht, was die eigentumsrechtliche Zuordnung an Mehrwert im 
Benutzungsverhältnis bringt. Mit einem gesperrten Benutzerausweis kann auch ein 
Eigentümer nix anfangen.

Nur meine zwei Reichstaler.

Klaus Graf

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