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Re: [InetBib] Benutzungsordnung - wem gehört der Ausweis?
- Date: Wed, 24 Jul 2013 13:43:39 +0000
- From: Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Benutzungsordnung - wem gehört der Ausweis?
Ach Herr Graf..
Ich gucke aber dennoch auch in der Literatur nach. Vielleicht hätte es aber
einer auf die Schnelle gewußt
Einen schönen Tag.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Klaus
Graf
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2013 15:39
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Benutzungsordnung - wem gehört der Ausweis?
On Wed, 24 Jul 2013 13:01:29 +0000
Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste,
es gibt in vielen Benutzungsordnungen den Passus "der Benutzerausweis
ist Eigentum der Bibliothek".
Was hängt da eigentlich rechtlich von ab?
Die Frage ist stellt sich mir im Zusammenhang der Funktionserweiterung
einer Hochschulcard über RFID/Mifare als Benutzerausweis.. wem gehört
der jetzt. Man müsste dann hier für die Hochschulangehörigen "gehört
der Hochschule" und bei Externen, die den von uns direkt bekommen, die
Bibliothek anführen.
Das erscheint mir doch etwas merkwürdig. Oder ist das eigentlich nicht
ganz so wichtig in der Unterscheidung....
Ich habe in vielen neueren BO s diesen Passus auch gar nicht mehr
gefunden. Daher: was hätte das für Folgen, ihn wegzulassen?
Offenkundig keine. Kennen Sie denn nicht das Buch
"Bibliotheksbenutzungsordnungen" von Kirchner/Wendt 1990, das ich besitze? Oder
haben Sie es womöglich gar nicht in Ihrer Bibliothek? Beides wäre höchst
peinlich ;-)
Wir treffen hier wieder auf einen eklatanten Fall von Open-Access-Heuchelei der
Bibliotheken, die schon seit vielen Jahren hätten beginnen können, konsequent
alle Schriften zum Bibliothekswesen Open Access zugänglich zu machen. Weder das
nicht mehr existierende dbi noch die Autoren würden sich im konkreten Fall
dagegen sperren.
Obwohl nicht ganz taufrisch, aus meiner Sicht ein bibliotheksrechtliches
Standardwerk, das nicht ersetzt wurde.
Allerdings ist alles andere als überzeugend, was S. 21 als Begründung für den
Satzungsvorschlag steht: "Der Benutzerausweis sollte im Eigentum der Bibliothek
bleiben, um jederzeit darüber verfügen zu können". Mehr nicht und das ist dann
doch ein bisschen wenig.
Da der Ausweis im Besitz des Benutzers ist, kann die Bibliothek nur dann über
ihn verfügen, wenn er ihn einem Bibliotheksmitarbeiter aushändigt. Und
schnippschnapp kann er dann ungültig gemacht werden, und der böse Benutzer
schaut in die Röhre. Es werden also Einzug und Vernichtung erleichtert, da man
nicht fremdes Eigentum antastet.
Ich sehe aber nicht, was die eigentumsrechtliche Zuordnung an Mehrwert im
Benutzungsverhältnis bringt. Mit einem gesperrten Benutzerausweis kann auch ein
Eigentümer nix anfangen.
Nur meine zwei Reichstaler.
Klaus Graf
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