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[InetBib] Erweitertes Führungszeugnis für Bibliotheksmitarbeiter?
- Date: Mon, 17 Jun 2013 22:25:28 +0200
- From: Lisa Heuermann <Lisa.Heuermann@xxxxxx>
- Subject: [InetBib] Erweitertes Führungszeugnis für Bibliotheksmitarbeiter?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen,
am 01. Mai 2010 trat eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
(BZRG) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch
in Kraft, nach der der Personenkreis, der vor Antritt des Arbeitsbeginns
bzw. in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis
vorzulegen hat, erheblich ausgeweitet wurde: Er erstreckt sich nun bspw.
auch auf Ehrenamtliche in Sportvereinen, in der kirchlichen Jugendarbeit
oder in öffentlichen Bibliotheken (Lesepaten). Nachdem das Gesetz in
Schulen und Kindergärtnen bereits sehr breit umgesetzt wurde, würde mich
interessieren, wie sich aktuell die Situation in (öffentlichen)
Bibliotheken gestaltet, in denen sich ja sehr viele Kinder und
Jugendliche aufhalten:
Inwieweit verlangen Sie in Ihren Häusern erweiterte Führungszeugnisse
von Ihren Ehrenamtlichen sowie den MitarbeiterInnen, die z. B. an der
Information oder bei Lesenächten in Kontakt mit Kindern kommen? Und
werden diese nur bei Neueinstellungen oder auch von langjährigen
Mitarbeitern verlangt?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen, da meine
Praktikumseinrichtung derzeit über eine Neuregelung in diesem Bereich
nachdenkt und Best-Practice-Beispiele bei der Ausgestaltung sehr
weiterhelfen würden.
mit freundlichen Grüßen
Lisa Heuermann
Berlin
(Studentin der Bibliotheks- und Informationswissenschaft)
--
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