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[InetBib] Wissenschaftsorganisationen: "Geplantes Zweitveröffentlichungsrecht diskriminiert Forscherinnen und Forscher an Hochschulen"



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Pressemitteilung der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen 
zu Ihrer Information. 

Beste Grüße

Heinz Pampel

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Wissenschaftsorganisationen warnen anlässlich der Bundesratssitzung: Geplantes 
Zweitveröffentlichungsrecht diskriminiert Forscherinnen und Forscher an 
Hochschulen

Gemeinsame Erklärung der Wissenschaftsorganisationen

Berlin, 30.4.2013

Anlässlich der Beratungen des Bundesrates am 3. Mai fordert die Allianz der 
Wissenschaftsorganisationen Nachbesserungen am vorliegenden Regierungsentwurf 
zum Zweitveröffentlichungsrecht. 

Die Wissenschaftsorganisationen begrüßen grundsätzlich das Bestreben der 
Bundesregierung, den Urhebern wissenschaftlicher Texte eine der digitalen 
Arbeitswelt angemessene Möglichkeit zu verschaffen, ihre Werke weitestgehend 
öffentlich zugänglich zu machen und damit selbst über den Grad der Sichtbarkeit 
ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden. 

Sie kritisieren jedoch die geplante Einschränkung auf „Forschungstätigkeiten, 
die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell 
geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden“. 
Damit würde Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen das neue 
Zweitveröffentlichungsrecht verweigert, soweit deren Forschung nicht 
überwiegend mit öffentlichen Drittmitteln finanziert wird. 

„Diese Benachteiligung ist unverständlich und widerspricht dem in den 
Hochschulgesetzen verankerten Auftrag zur Forschung an Hochschulen unter 
Nutzung der Grundmittel und zur Verbreitung von Wissen", kritisiert Professor 
Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz und derzeitiger 
Sprecher der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. "Es entsteht 
der Eindruck, die Bundesregierung halte Forschung an den deutschen Hochschulen 
für zweitklassig."

Darüber hinaus würde die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung große 
Rechtsunsicherheit schaffen: In allen Fällen, in denen Forschung an Hochschulen 
mischfinanziert wird, bei Kooperationen zwischen Hochschulen und 
außeruniversitären Einrichtungen oder wenn Wissenschaftler an einer Hochschule 
und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung beschäftigt sind, ist die 
erforderliche Zuordnung einer Publikation schlicht nicht durchführbar.  

Das Zweitveröffentlichungsrecht sollte aus Sicht der Allianz dazu dienen, 
möglichst alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die mit Steuermitteln gefördert 
werden, frei zugänglich zu machen, um eine erhöhte Zirkulation von Wissen zu 
erzielen und den Nutzen der eingesetzten Steuermittel zu maximieren. Der 
Gesetzentwurf ist insofern inkonsequent und sollte im Bundestag entsprechend 
nachgebessert werden.

Bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 8. März 2013 haben die 
Wissenschaftsorganisationen gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz außerdem 
darauf hingewiesen, dass insbesondere in den sogenannten MINT-Fächern eine 
Embargofrist (also der Zeitraum zwischen Publikation und freier Zugänglichkeit) 
von sechs Monaten – statt der jetzt im Entwurf vorgeschlagenen zwölf Monate – 
angemessen wäre. Diese kürzere Frist ermöglicht eine freie und öffentliche 
Zugänglichmachung neuer, aus Steuermitteln finanzierter wissenschaftlicher 
Erkenntnisse und trägt den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der 
Verleger ausreichend Rechnung. Die von der Allianz gemeinsam mit der 
Kultusministerkonferenz geforderten Fristen entsprechen im Übrigen den 
Vorstellungen der EU-Kommission, wonach die Ergebnisse EU-geförderter Forschung 
spätestens sechs Monate nach der Veröffentlichung (in den Geistes- und 
Sozialwissenschaften nach 12 Monaten) frei zugänglich sein sollen.

Schon seit 2006 liegt der Bundesrat, was die Regelung eines unabdingbaren 
Zweitveröffentlichungsrechts angeht, mit der Allianz auf der gleichen Linie. 
Zuletzt unterstrich er dies in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2012. Vor 
diesem Hintergrund begrüßt die Allianz ausdrücklich die vorliegenden 
Empfehlungen des Ausschusses für Kulturfragen an den  Bundesrat, die zugleich 
die Änderungsvorschläge von Allianz und Kultusministerkonferenz aufgreifen.

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen ist ein Zusammenschluss 
der bedeutendsten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen in Deutschland. 
Sie nimmt regelmäßig zu Fragen der Wissenschaftspolitik, Forschungsförderung 
und strukturellen Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems 
Stellung. Mitglieder der Allianz sind die Alexander von Humboldt-Stiftung, die 
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der 
Wissenschaften, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Deutsche 
Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft, die 
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die 
Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die 
Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat.

Quelle:
http://allianz-initiative.de/fileadmin/user_upload/Erklaerung_Zweitveroeffentlichungsrecht_2013-04-30.pdf

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 8. März 2013 von Allianz und KMK 
finden Sie unter:
http://www.allianz-initiative.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_UrhR_KMK_Allianz_2013.pdf

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