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Re: [InetBib] Bundesregierung zum Zweitverwertungsrecht
- Date: Fri, 12 Apr 2013 03:43:04 -0700
- From: Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bundesregierung zum Zweitverwertungsrecht
Vielen Dank für die Korrektur. Ich hatte die Kurzform gewählt, weil die
von IUWIS vergebene Adresse ja sehr ungewöhnlich aussieht. Eine richtige
Kurz-URL lautet:
http://bit.ly/10WAnxn
Aber doppelt (s. unten) hält besser. Bin gespannt auf Kommentare dazu
RK
Am 11.04.2013 22:30, schrieb Langefeld, Jörg:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider erhält man beim Klicken auf den Link
http://bit.ly/14eXD1j
die Meldung: "Die Seite wurde nicht gefunden".
Der folgende Link funktioniert:
http://www.iuwis.de/blog/zweitveroeffentlichungsrecht-erster-und-zweiter-klasse-%E2%80%93-fortsetzung-der-unheiligen-allianz-von-
Freundliche Grüße
Jörg Langefeld
------------------------
Joerg Langefeld
Dezernent Benutzung
Universitaetsbibliothek der FernUniversitaet
D-58084 Hagen
E-Mail: joerg.langefeld@xxxxxxxxxxxxxxxx
Tel: 02331/987-2918
Fax: 02331/987-346
http://www.ub.fernuni-hagen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Rainer
Kuhlen
Gesendet: Donnerstag, 11. April 2013 19:58
An: 'Internet in Bibliotheken'
Betreff: [InetBib] Bundesregierung zum Zweitverwertungsrecht
Am 10.4.2013 hat sich das Kabinett der Bundesregierung auf eine Änderung des Urheberrechts verständigt,
durch die u.a. das in den letzten Jahren intensiv diskutierte Zweitverwertungsrecht aktualisiert werden soll. Es
setzt sich leider die Politik der stark eingeschränkten Zugeständnisse fort – wohl in der
Erwartung, dass die Betroffenen lieber den Spatz in der Hand, als … akzeptieren werden. Was ist in dem
Beschluss spatzenartig?
Unter dem Titel "Zweitveröffentlichungsrecht erster und zweiter Klasse – Fortsetzung
der unheiligen Allianz von Staats- und Verlagsinteressen"
gibt es dazu einen Blogeintrag bei IUWIS:
Kurz-URL bei IUWIS: http://bit.ly/14eXD1j Kurz-URL zur PM der Bundesregierung:
http://bit.ly/12KLsUX (mit dem Link auf den Beschluss der Bundesregierung)
RK
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
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