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Re: [InetBib] Bundesregierung zum Zweitverwertungsrecht
- Date: Thu, 11 Apr 2013 19:59:43 -0700
- From: Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Bundesregierung zum Zweitverwertungsrecht
Ja, lieber Herr Graf, auch ich habe mir nicht vorstellen können, dass
den WissenschaftlerInnen in der Hochschulforschung das neu festgelegte
Recht der Zweitverwertung (sinnvollerweise sollte es eigentlich
Zweitveröffentlichungsrecht heißen) verweigert wird. Aber die Begründung
des Vorschlags macht es überdeutlich:
"Das vorgeschlagene Zweitverwertungsrecht für die Urheber umfasst
wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte
mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden
sind. Dies umfasst Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen
Projektförderung oder an einer institutionell geförderten
außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Der
Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese
Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer
Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist. Anders als
beispielsweise bei der rein universitären Forschung ist es üblich, dass
der Staat bei der staatlichen Förderung Vorgaben hinsichtlich der Ziele
und der Verwertung der Forschung macht. Diese Differenzierung lässt sich
mit dem unterschiedlichen Gewicht des staatlichen Interes-
ses an der Verbreitung und Verwertung der Forschungsergebnisse
begründen. Die Projektförderung als auch die Tätigkeit an
außeruniversitären Forschungseinrichtungen beruht auf programmatischen
Vorgaben und Förderrichtlinien der Zuwendungsgeber, die damit den
Erkenntnisgewinn in zuvor festgelegten Themenbereichen fördern wollen."
Übersteigt das die Vorstellungskraft der in INETBIB-Lesenden?
Aber das ist (bislang) politische Realität. Ob Frau Merkel mal ihren
Physiker-Ehemann mal danach fragt?
Ich habe neben anderen auch den Deutschen Hochschulverband darüber
informiert. Bin gespannt, was er dazu zu sagen hat.
RK
Am 11.04.2013 16:00, schrieb Klaus Graf:
...
Dass die universitaere Forschung ausgeschlossen bleiben
soll, wie Kuhlen und die Gruenen aus der Begruendung
herauslesen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das
Zweitveroeffentlichungsrecht waere dann weitgehend wertlos,
da die meiste Forschung nun mal an den Universitaeten
stattfindet.
...
Klaus Graf
--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
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