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Re: [InetBib] Bundesregierung zum Zweitverwertungsrecht



Ja, lieber Herr Graf, auch ich habe mir nicht vorstellen können, dass den WissenschaftlerInnen in der Hochschulforschung das neu festgelegte Recht der Zweitverwertung (sinnvollerweise sollte es eigentlich Zweitveröffentlichungsrecht heißen) verweigert wird. Aber die Begründung des Vorschlags macht es überdeutlich:

"Das vorgeschlagene Zweitverwertungsrecht für die Urheber umfasst wissenschaftliche Beiträge, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sind. Dies umfasst Forschungstätigkeiten, die im Rahmen der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtung durchgeführt werden. Der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts ist auf diese Bereiche beschränkt, da hier das staatliche Interesse an einer Verbreitung der Forschungsergebnisse besonders hoch ist. Anders als beispielsweise bei der rein universitären Forschung ist es üblich, dass der Staat bei der staatlichen Förderung Vorgaben hinsichtlich der Ziele und der Verwertung der Forschung macht. Diese Differenzierung lässt sich mit dem unterschiedlichen Gewicht des staatlichen Interes- ses an der Verbreitung und Verwertung der Forschungsergebnisse begründen. Die Projektförderung als auch die Tätigkeit an außeruniversitären Forschungseinrichtungen beruht auf programmatischen Vorgaben und Förderrichtlinien der Zuwendungsgeber, die damit den Erkenntnisgewinn in zuvor festgelegten Themenbereichen fördern wollen."

Übersteigt das die Vorstellungskraft der in INETBIB-Lesenden?
Aber das ist (bislang) politische Realität. Ob Frau Merkel mal ihren Physiker-Ehemann mal danach fragt? Ich habe neben anderen auch den Deutschen Hochschulverband darüber informiert. Bin gespannt, was er dazu zu sagen hat.
RK

Am 11.04.2013 16:00, schrieb Klaus Graf:
...

Dass die universitaere Forschung ausgeschlossen bleiben
soll, wie Kuhlen und die Gruenen aus der Begruendung
herauslesen, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das
Zweitveroeffentlichungsrecht waere dann weitgehend wertlos,
da die meiste Forschung nun mal an den Universitaeten
stattfindet.
...

Klaus Graf


--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany

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