Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, wegen des siebenten Gesetzes zur
Änderung des Urheberechtsgesetzes (Verlängerung §52a) nicht den
Vermittlungsausschuss anzurufen.
Dieser Beschluss wurde mit einer scharfen Kritik an der Bundesregierung,
bzw. dem Bundestag und der Aufforderung verbunden,
„unverzüglich und in enger Abstimmung mit den Ländern die Arbeiten an einer
breiter und allgemeiner gefassten Bildungs- und Wissenschaftsschranke
[aufzunehmen], wie sie einvernehmlich von der Kultusministerkonferenz und
der Wissenschaftsallianz gefordert wird.“
http://www.bundesrat.de/cln_227/SharedDocs/Drucksachen/2012/0701-800/737-12_
28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/737-12%28B%29.pdf
Christoph Bruch
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