[2012-11-28 17:05] Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>
Guten Tag, es ist Schwachsinn, ausgewiesenes unikates Archivgut von selbstredender historischer Bedeutung, das daher den gesetzlichen Vorschriften des Archivwesens unterliegt, mit bibliotheksfachlichem Aussondern als Bewirtschaftung von Bestand zu vergleichen, welches wir im Bereich der Gebrauchsliteratur selbstverständlich anwenden müssen und dazu auch im Rahmen von Aussonderungserlassen etc. verkaufen oder makulieren.
Danke! Das war der bislang beste Beitrag zu diesem Thema. markus -- http://www.inetbib.de