[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Causa Stralsund: Rueckabwicklung und Stuecke bei Reiss



Sehr geehrte Frau Ecks,

... geht das eigentlich in anderen Ländern ebenso sinnvoll, aber
einfacher? Nur ein klein büschen??

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm

Wie Ihr Link zeigt, in Italien zum Beispiel - da kann man auch an
gestohlenen Sachen gutgläubig Eigentum erwerben. Das ist zwar
einfacher, aber nicht unbedingt besser ...

Das Link zeigt einige Absurditäten sehr verständlich auf,

Absurd finde ich das eigentlich nicht.

und in
Verbindung mit dem aktuellen Fall wohl auch deutlichst die dringende
Notwendigkeit der Ratifizierung einer uralten (na ja, fast so alten,
wie ich es bin...) UNESCO-Konvention auf.

Die Ratifizierung alleine bringt nicht weiter; es müssten
entsprechende Rechtsänderungen vorgenommen werden, und das am besten
europa- oder weltweit.

Das dort erwähnte Stadtsiegel ist übrigens wieder, noch gar nicht so
lange, in HH zurück, für nur noch 450.000 Öcken, die selbst Hamburger
Pfeffersäcke vermutlich besser hätten anlegen oder sogar
unüblicherweise in soziale Belange investieren können, wenn die o.g.
Konvention Beachtung fände.

Nun ja, dafür darf Hamburg, dürfen andere Städte auch die Kulturgüter
behalten, die in den letzten paar tausend Jahren nach Deutschland
gelangt sind, ohne hier ursprünglich entstanden zu sein. Das
ägyptische Museum in Berlin wäre vermutlich recht leer, wenn man alle
Kulturgüter an den ursprünglichen Eigentümer - oder zumindest den
jeweiligen Staat - zurückführen würde.

Und das bedeutet ohne diese Konvention nun was genau?

Es bedeutet ohne und mit Konvention (ohne Rechtsänderung) im hier
interessierenden Zusammenhang rechtlich nichts. Man kann es immer noch
stehlen und dann versteigern, worauf jemand Eigentum daran erwerben
kann; es kann immer noch durch jemanden, dem es anvertraut wurde,
verkauft werden, so dass der Käufer daran Eigentum erwerben kann.

Das deutsche Recht kann auch wenig bis nichts daran ändern, dass man
das Siegel anderswo nach dem dort geltenden Recht veräußern kann, oder
dass es jemand in ein Land verbringt, in dem anderes Recht gilt und
deutsches Recht nicht durchsetzbar ist, sei es rechtlich, sei es
praktisch, oder dass es jemand nach seinem Verschwinden schlicht
versteckt.

Grüße,
-thh

-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.