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Re: [InetBib] EU-Richtlinie Verwaiste Werke



Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im 
Auftrag von Müller, Harald
Gesendet: Mittwoch, 7. November 2012 08:11
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] EU-Richtlinie Verwaiste Werke

Auf einer VDB-Veranstaltung zum Thema Aussonderung gestern in 
Mannheim war übrigens kurz diskutiert worden, ob die 
Digitalisierung von Bibliotheksbeständen eventuell im 
Zusammenhang mit der Frage der Aussonderung zu sehen ist.

Das ist eine gute und sehr wichtige Frage. Es gibt ja Bibliotheken, die
keinen Archivauftrag haben und mitunter ausschließlich aus Platzgründen
aussondern müssen. Diese sollten m.E. das Recht haben, einmal erworbene
Bücher vor der Aussonderung zu digitalisieren und mindestens zu gleichen
Bedingungen wie das gedruckte Werk ihren Nutzern verfügbar zu machen.

Man könnte auf die Idee kommen, dass dies der möglicherweise einzige
sinnvolle Anwendungsfall für den § 52b UrhG sei. Das sehe ich (als
Nichtjurist) nicht so, denn die Regelung aus § 52b UrhG ist so restriktiv,
dass ich es nicht wagen würde, Nutzern ein solches, fast vollständig
wertloses Angebot zu machen, bei dem weder das Ausdrucken oder Speichern von
nur Teilen des am digitalen Leseplatz ansehbaren Werks zulässig ist. 

Viele Grüße

Bernhard Tempel

-- 
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