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[InetBib] Mehrwertsteuer auf E-Books in Frankreich und Luxemburg: EU-Kommission...
- Date: Thu, 25 Oct 2012 08:14:09 +0200
- From: "Dr. Klaus Junkes-Kirchen" <k.junkes-kirchen@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Mehrwertsteuer auf E-Books in Frankreich und Luxemburg: EU-Kommission...
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Steuern: Mehrwertsteuer auf E-Books in Frankreichund Luxemburg
Die Kommission fordert Frankreichund Luxemburgauf, ihre
Mehrwertsteuersätze für E-Books zu ändern.
Seit dem 1. Januar 2012 gilt in Frankreich und Luxemburg ein ermäßigter
Mehrwertsteuersatz für E-Books, was nicht mit den geltenden Bestimmungen
der Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar ist. Gemäß dieser Richtlinie
sind E-Books auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen, die
nicht zum ermäßigten Satz besteuert werden können.
Diese Situation schafft spürbare Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der
Wirtschaftsbeteiligten in den anderen 25 Mitgliedstaaten der EU, da
Verbraucher E-Books ganz einfach in einem anderen Mitgliedstaat als
ihrem Wohnsitzmitgliedstaat erwerben können und nach derzeit geltendem
Recht die Mehrwertsteuersätze des Mitgliedstaats des Dienstleisters und
nicht des Verbrauchers angewandt werden. Die Kommission hat von mehreren
Finanzministern Beschwerden erhalten, die auf die negativen Auswirkungen
auf den Verkauf von Büchern in ihrem jeweiligen inländischen Markt
hingewiesen haben.
Die Kommission ist sich der unterschiedlichen Behandlung von
elektronischen und gedruckten Büchern und der Bedeutung von E-Books voll
bewusst. Im Zuge der neuen Mehrwertsteuer-Strategie hat die Kommission
mit den Mitgliedstaaten eine Debatte zu diesem Thema angestoßen und wird
voraussichtlich bis Ende 2013 entsprechende Vorschläge vorlegen (siehe
IP/11/1508 <http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-1508_de.htm>).
Bis dahin legt die Kommission als Hüterin der Verträge jedoch Wert
darauf, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften zur Mehrwertsteuer
einhalten, die sie selbst einstimmig angenommen haben.
Daher hat die Kommission den beiden Mitgliedstaaten eine mit Gründen
versehene Stellungnahme übermittelt. Dabei handelt es sich um die zweite
Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens, nachdem die Staaten bereits im
Juli 2012 ein Aufforderungsschreiben erhalten haben (IP/12/740
<http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-740_de.htm>). Bringen die
betroffenen Mitgliedstaaten ihr nationales Recht nicht binnen einem
Monat in Einklang mit dem EU-Recht, so kann die Kommission beschließen,
den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. (Aktenzeichen
IN/2012/2098 und IN/2012/4080).
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-12-794_de.htm
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Mit freundlichen Grüßen
Klaus Junkes-Kirchen
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Dr. Klaus Junkes-Kirchen
Abteilungsleiter Medienbearbeitung
Head of acquisitions and media processing
Tel ++49 (0)69 798 39272
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