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[InetBib] Rechtsprechung - Digitale Leseplätze / Digitaler Buchverleih
- Date: Wed, 19 Sep 2012 17:07:56 +0200
- From: Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx>
- Subject: [InetBib] Rechtsprechung - Digitale Leseplätze / Digitaler Buchverleih
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Heft 01/2012 von "Recht, Bibliothek, Dokumentation" wurde Ende
letzter Woche an die Abonnenten verschickt. Bei einer Sendung kam nur
der Umschlag an (da hat sich wohl die Lasche geöffnet, die man bei
"Büchersendung" nicht zukleben darf). Ein Umschlag ohne Adressaufkleber
kam als unzustellbar zurück (war es der Kleber oder habe ich ein Heft
ohne Etikett verschickt?). Wie dem auch sei, sollten Sie Ihr Heft nicht
bekommen haben, reklamieren Sie bitte bei mir direkt.
Wichtiger ist, dass Sie im neuesten Heft besonders den Beitrag von Dr.
Eric Steinhauer lesen, der sich in seinem umfangreichen Beitrag
"Bemerkungen zum "Kröner-Urteil" des OLG Stuttgart (Az.: 4 U 171/11,
Urteil vom 04.04.2012 )" auf den Seiten 15-36 detailliert mit dieser
Entscheidung beschäftigt. Dabei geht es um urheberrechtliche
Fragestellungen in Sachen "digitale Leseplätze" in Bibliotheken. Die
Entscheidung des OLG ist ebenfalls in diesem Heft abgedruckt.
Um die gleichen Rechtsfragen geht es morgen vor dem Bundesgerichtshof
vor dem I. Zivilsenat. Es findet eine mündliche Verhandlung statt betr.
die Sache I ZR 69/11 (Digitaler Buchverleih) LG Frankfurt/Main - Urteil
vom 16. März 2011 - 2/06 O 378/10. Diese Entscheidung war u.a.
abgedruckt in RBD 40/2010, 140-154.
Das betrifft im Klartext die Klage des Ulmer-Verlags gegen das Land
Hessen bzw. die TU Darmstadt, deren UB digitale Leseplätze anbietet.
Die Ankündigung des Termins erfolgte in einer Presseerklärung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61493&pos=9&anz=152
Falls Sie am Rande an dem Beschluss zur Zulassung der Sprungrevision
Interesse haben, den finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=58271&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Der entsprechende Antrag des klagenden Verlages wurde wegen eines
Formfehlers zurückgewiesen, der gleichgerichtete Antrag des beklagten
Landes hingegen wurde angenommen.
Dietrich Pannier
--
Dietrich Pannier
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D-75015 Bretten
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