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[InetBib] Rechtsprechung - Digitale Leseplätze / Digitaler Buchverleih



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Heft 01/2012 von "Recht, Bibliothek, Dokumentation" wurde Ende 
letzter Woche an die Abonnenten verschickt. Bei einer Sendung kam nur 
der Umschlag an (da hat sich wohl die Lasche geöffnet, die man bei 
"Büchersendung" nicht zukleben darf). Ein Umschlag ohne Adressaufkleber 
kam als unzustellbar zurück (war es der Kleber oder habe ich ein Heft 
ohne Etikett verschickt?). Wie dem auch sei, sollten Sie Ihr Heft nicht 
bekommen haben, reklamieren Sie bitte bei mir direkt.

Wichtiger ist, dass Sie im neuesten Heft besonders den Beitrag von Dr. 
Eric Steinhauer lesen, der sich in seinem umfangreichen Beitrag 
"Bemerkungen zum "Kröner-Urteil" des OLG Stuttgart (Az.: 4 U 171/11, 
Urteil vom 04.04.2012 )" auf den Seiten 15-36 detailliert mit dieser 
Entscheidung beschäftigt. Dabei geht es um urheberrechtliche 
Fragestellungen in Sachen "digitale Leseplätze" in Bibliotheken. Die 
Entscheidung des OLG ist ebenfalls in diesem Heft abgedruckt.

Um die gleichen Rechtsfragen geht es morgen vor dem Bundesgerichtshof 
vor dem I. Zivilsenat. Es findet eine mündliche Verhandlung statt betr. 
die Sache I ZR 69/11 (Digitaler Buchverleih) LG Frankfurt/Main - Urteil 
vom 16. März 2011 - 2/06 O 378/10. Diese Entscheidung war u.a. 
abgedruckt in RBD 40/2010, 140-154.

Das betrifft im Klartext die Klage des Ulmer-Verlags gegen das Land 
Hessen bzw. die TU Darmstadt, deren UB digitale Leseplätze anbietet.
Die Ankündigung des Termins erfolgte in einer Presseerklärung des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61493&pos=9&anz=152

Falls Sie am Rande an dem Beschluss zur Zulassung der Sprungrevision 
Interesse haben, den finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=58271&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf
Der entsprechende Antrag des klagenden Verlages wurde wegen eines 
Formfehlers zurückgewiesen, der gleichgerichtete Antrag des beklagten 
Landes hingegen wurde angenommen.

Dietrich Pannier

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Dietrich Pannier
Turbanstraße 15
D-75015 Bretten
Mobil +49 177 6382761
Tel. +49 7252 78288
Mail herausgeber-rbd@xxxxxxx

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