Lieber Herr Stäcker!
Dazu gibt es bereits eine Stellungnahme des DBV:
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/2012_07_06_dbv_Stellungnahme_PSI-Richtlinie.pdf
Mit den besten Grüßen
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law /
Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
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-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Thomas Staecker
Sent: Monday, July 09, 2012 12:42 PM
To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Subject: [InetBib] EU PSI Richtlinie zur Nutzung von Daten aus öffentlichen
Einrichtungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht habe ich es hier übersehen, aber ist Ihnen dieser Vorgang bei
der EU schon bekannt:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:191:0129:0133:DE:PDF
Hier geht es wohl um einen recht grundlegenden Änderungsvorschlag
bezüglich der Zugänglichkeit zu Daten aus öffentlichen Einrichtungen ,
der nunmehr explizit auch Bibliothliotheken einschliessen soll. Zitat:
"1.6 Mit der Überarbeitung wird der Anwendungsbereich der
Weiterverwendung von Informationen auf Museen, Bibliotheken und Archive
ausgeweitet"
Das sind sehr interessante Entwicklungen, die, wenn Sie Platz greifen,
nicht ohne Auswirkungen auf Bibliotheken sein dürften. Stossrichtung des
Vorhabens ist allerdings die Wirtschaftsförderung (Weiterverwendung) .
Das muss an sich nicht schlecht sein, doch die jüngsten
(wissenschaftspolitischen) Erfahrungen lehren, dass man vielfach
versäumt, das wirtschaftliche Interesse z.B. mit entsprechenden
Schrankenbestimmungen im Urheberrecht (z.B. einer allgemeinen
Wissenschaftsschranke) für die öffentlichen Einrichtungen
auszubalancieren und ein produktives Nebeneinander von öffentlichen und
wirtschaftlichen Interessen überhaupt erst zu ermöglichen.
Viele Grüße,
Th. Stäcker