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[InetBib] Verleih von Ebook-Readern- Dankeschön!
- Date: Wed, 30 Nov 2011 23:03:46 +0100
- From: "Ingrid Münter" <ingrid.muenter@xxxxxx>
- Subject: [InetBib] Verleih von Ebook-Readern- Dankeschön!
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Sehr geehrte Leserinnen und Leser der
InetBib-Mailingliste!
Für die umfassenden Antworten zum Verleih von Ebook-Readern möchte ich
mich recht herzlich bedanken. Für interessierte Kolleginnen und Kollegen
sende ich anbei eine anonymisierte Zusammenfassung der Antworten.
Herzliche Grüße,
I. Münter
1.
In der akutellen c't ist ein ganz guter Testbericht der dieses Jahr
erschienenen Geräte. Ist wohl einen Blick wert. Ganz gut besprochen wurde
ferner bisher immer der Acer LumiRead, der gerade im Ausverkauf ist
(99,-/Stück)
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob es sinnvoll ist die Geräte zu
verleihen. Mit der diesjährigen Runde Neuerscheinungen hat man da denke
ich einige Alternativen im vertretbaren Preissegment, jemand der so eine
Technik nutzen will wird sich daher eher das Gerät selbst anschaffen und
Content suchen als ein Gerät. Kann aber jetzt sein, dass ich ein bißchen
den falschen Nutzer im Blick habe, wir sind eine wissenschaftliche
Bibliothek, bei uns ging's also eher um Paper als um Romane.
Wie lange dürfen die Reader von den Lesern behalten werden?
Verleihen Sie diese mit Inhalt, d. h. spielen Sie schon eBooks (z. B. von
amazon) auf die Reader? Und darf man das rechtlich überhaupt?
Amazon-Bücher tun nur und ausschließlich mit dem Kindle. Das ganze Zeug
ist ja DRM geschützt, Amazon hat sein eigenes und auch sein eigenes
Dokumentformat. Insbesondere liest der Kindle kein ePub (was zahlreiche
freie Angebote jenseits von A ausschließt.) Und gerade der Amazon-Kram
hängt ferner direkt an der Amazon-Cloud. Bei denen Linken Sie den Reader
direkt auf alles was sie erworben haben, d.h. wer den Reader hat, hat dann
auch Vollzugriff auf alles. Gleichzeitig können Sie aber nur eine
begrenzte Anzahl Geräte auf ein Konto hängen.
IMHO ist Amazon definitiv das Angebot das für Ihre Zwecke gar nicht tut.
Unabhängig mal davon ob sie dürften was AFAIK nicht der Fall ist.
Soweit ich informiert bin bietet Kobo eine Leihe von eBooks an aber ob Sie
das als Bibliothek dann dürfen müsste man schauen, und auch ob die
Content haben der Sie interessiert. Die Bibliothek von denen sei sehr groß
auch gut mit deutschsprachigem Inhalt gefüllt. Die Leihe machen die über
ihr eigenes "soziales Netz". Ist also eher für von Nutzer zu Nutzer
gedacht. Müßte man sehen ob da ein Nutzer eine Institution sein kann.
Auch die haben allerdings ein eigenes DRM und bieten nur an das auf Adobe
DRM "umzuschreiben" wenn man keinen Kobo-Reader nutzen will.
Weiter macht ihnen natürlich das DRM auch bei anderen Anbietern einen
Strich durch die Rechnung. DRM-geschütztes ePub hängt zwar nicht an
irgendwelchen Amzon- oder Kobo-Wolken aber auch da ist es so dass wie via
Adobe nur eine kleine Anzahl Geräte für Ihren Content freischalten
können.
Am ehesten ginge das was sich ihr Bürgermeister da (wohl etwas naiv)
vorstellt wohl noch mit sowas wie Onleihe von dieser EKZ-Tochter. Ob man
sowas allerdings propagieren will/soll ist eine andere Frage. Ob die
mittlerweile interessanten Content haben wäre dann die nächste. Soweit
ich weiß sind sie dann aber bei den Lesegeräten recht frei, das ist AFAIK
alles Adobe DRM und ePub. Dafür dürfen Sie erst mal wohl richtig Euro in
die Hand nehmen um das ganze einzurichten, nutzbar wäre es allerdings dann
auch für Nutzer die sich nicht das Lesegerät ausleihen sondern ihren PC
oder Smartphone etc.pp nehmen wollen. Die Stadtbücherei in Würzburg hat
das eingerichtet und ist da auch schon etwas länger dabei, u.U. könnte
ein Kollege dort was zu ihren anderen Fragen sagen.
Der "Betreuungsaufwand" für die Nutzer ist wohl nicht ganz klein, was ich
so gehört habe.
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2.
In der Kornhausbibliothek werden E-Book-Reader zur Ausleihe angeboten. Die
Reader sind ausgerüstet mit 20 aktuellen Büchern und Gratisangeboten. Sie
können auswählen zwischen folgenden Themenbereichen: Jugend- und
Kinderbücher, Literatur und Unterhaltung, Krimi und Thriller, Sachbücher
und Ratgeber, Schnupper-E-Book.
Ausleihfrist: 1 Monat
Leihgebühr: 12 Franken
Reservation: bei der Medienauskunft der Kornhausbibliothek (3. Stock).
Telefon 031 327 10 10
Für detaillierte Informationen über die Titelauswahl können Sie im
Katalog eine Recherche mit dem Stichwort "e-book" starten.
< http://opac.kornhausbibliotheken.ch/wwwopac/index.asp>
Die Verleihen in Bern 5 E-books mit Büchern drauf. Ja, und sie sind z.T.
ausgeliehen.
Gefunden hierüber:
< http://www.lesen.net/ereader/ebook-reader-verleih-in-bern-2711/>
Hier eine weitere Meldung
<
http://www.lokalkompass.de/kalkar/kultur/ebook-ausleihe-in-der-buecherei-d106817.html>
< http://www.buecherei-kalkar.de/> wo aber nur die e-books ausgeliehen
werden.
Auch interessant:
www.speyer.de/de/bildung/bibliotheken/stadtbuecherei
September 2011 gibt es in der Stadtbibliothek E-Book-Reader zum
Ausleihen. Dank einer Spende der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer ist es
nun möglich ...
< http://www.speyer.de/de/bildung/bibliotheken/stadtbuecherei>
usw.
Geben Sie doch bei google stadtBücherei ebook-reader ausleihe ein. Ich
finde wirklich, dass die Hürden nicht zu hoch gehängt werden sollten. Das
Problem ist nicht der Benutzer. Das Problem ist die Anschaffung der Geräte
(Sponsoring) und das Marketing.
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3.
Vermutlich ist das für Sie kaum relevant, trotzdem der Hinweis: die
Bibliothek der Hochschule (HTWG) Konstanz verleiht testweise sowohl einen
E-Book - Reader als auch ein i-pad. Das ipad kann maximal für eine Stunde
ausgeliehen werden. Bei dem E-Book - Reader habe ich keine Informationen.
Falls Sie aber genauere Informationen über deren Angebote einholen
möchten, wird Ihnen der Leiter der Bibliothek, Herr Hannemann, sicher
gerne weiterhelfen.
http://www.htwg-konstanz.de/Ansprechpartner.956.0.html
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4.
Stadtbücherei Heilbronn: Deren Angebot hängt allerdings, scheint mir, von
der Nutzung der Onleihe ab, d.h. das Gerät kann sozusagen "leer" verliehen
werden, weil die Kunden dann zu Hause über das Onleihe-Portal und ihren
eigenen PC den Reader mit Medien bespielen können.
Diese Möglichkeit sehe ich für uns derzeit nicht, daher frage ich mich --
und diese Frage stellt sich Ihnen vielleicht auch --, wie die Ausleihe von
Readern mit Inhalten bewerkstelligt werden kann. Dabei musste ich
feststellen, dass eine Schwierigkeit bereits in der Erwerbung von E-Books
besteht. Offenbar werden diese, sofern neue Inhalte, mit DRM verkauft,
welche sie an einen bestimmten Account bindet. Haben Sie einen Reader auf
den gleichen Account gekauft, können Sie das E-Book dort nutzen. Aber Sie
können nicht, so habe ich Amazon und andere Anbieter verstanden, zwei
Reader bei verschiedenen Accounts oder gar verschiedenen Anbietern kaufen
und dann ein E-Book, dass sie auf beiden Geräten nutzen wollen. Das würde
nur gehen, wenn Sie die E-Reader über den gleichen Account gekauft haben
wie die E-Books. Bei Amazon kommt hinzu, dass der Kindle die Ebooks anderer
Anbieter und auch einen Großteil freier Ebooks gar nicht anzeigt, weil er
nicht alle Formate liest, während umgekehrt kein E-Reader eines anderen
Anbieters Amazon-Ebooks lesen kann.
In den USA hat Amazon ein Library-Programm, habe ich einer Email von Herrn
Umstätter an INETBIB neulich entnommen, aber hier noch nicht. Daher stelle
ich mir die Ausleihe beim Kindle wie auch bei anderen E-Book-Readern so
vor, dass die Bibliothek gekaufte E-Books auf einem Rechner in der
Bibliothek speichert und bei Bedarf auf den auszuleihenden Reader
aufspielt, also bevor der Reader aus dem Haus geht. Die
Benutzungsbedingungen müssten natürlich aussagen, dass die Inhalte des
Readers von Benutzern nicht verändert werden dürfen. Soweit ich das
verstanden habe, besteht die Gefahr nicht, dass Nutzer zu Hause Kopien der
enthaltenen E-Books machen, weil das DRM des E-Books dafür sorgt, dass es
nicht auf dem privaten Rechner oder einem privaten Lesegerät des Nutzers
gelesen werden könnte. (Das habe ich allerdings noch nicht überprüft, ob
diese Interpretation korrekt ist.) Diese Konzeption hat den Haken, dass
zwischen Nutzungswunsch des Nutzers und Bereitstellung des Readers noch ein
Ladevorgang des Readers liegen müsste, der nur durch einen
Bibliotheksmitarbeiter zu erledigen wäre.
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