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Re: [InetBib] Von Arbeitsgemeinschaften, Trotteln und Calls for Papers



Dass es mit Abogebuehren moeglich ist, kleinere
Arbeitsgemeinschaften am Leben zu erhalten, ist immer noch
nicht schluessig belegt worden.

Mit Toll Access in Kauf genommen wird eine extrem
verringerte Sichtbarkeit zumal bei interdisziplinaeren
Fragestellungen.

Müller, Harald: Die Erschließung von Nachlässen und der
Datenschutz RBD 40/2010, 81-89 ist eigentlich viel zu
schade fuer die RBD und auch fuer Archive wichtig, ohne
dass aber die realistische Chance besteht, dass Archive
zeitnah von dem Aufsatz erfahren. In Aachen ist RBD nicht
vorhanden, ich muss also dienstlich die Allgemeinheit mit
den volkswirtschaftlichen Kosten einer Fernleihe, die ja
bekanntlich immer noch erheblich hoeher als die
Fernleihgebuehr sind, belasten oder ich schreib mirs auf
meine private Agenda, wenn ich das naechste Mal in der ULB
Duesseldorf bin. Denn dass die RWTH 30 Euro fuer den ganzen
Jahrgang 2010, also ein Heftchen von 194 Seiten, bezahlt,
ist nicht einzusehen (denn die Plagiatsbeitraege zu lesen,
so spannend sie sein moegen, haette nur sehr indirekt mit
meinen Dienstpflichten zu tun).

Da es ja nun um ein juristisches Blaettchen geht (dem ich
schon allein aufgrund des Beitrags von Herrn Mueller das
Epitheton Kaes- verweigern moechte, so gern ich es ihm
aufgrund der Mitwirkung von Herrn Pannier gewaehren
wuerde), fragen wir doch einmal, ob ich ueberhaupt Kopien
machen darf (wenn ich nicht die Zustimmung von Ass. jur.
Sabine Lieberknecht als Vorsitzender einholen moechte,
wobei wir die Problematik des § 38 UrhG jetzt mal aussen
vor lassen wollen, es ist eh schon kompliziert genug). Die
Anzeige der Muellerschen Arbeit in Archivalia fiele wohl
unter den wissenschaftlichen Gebrauch - ab hier ist es
zwingend erforderlich 

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html parallel
mitzulesen - aber was ist, wenn wir im Hochschularchiv die
sicher sehr lehrreichen Ausfehrungen nur beruflich bei der
Erschliessung unserer wenigen Nachlassbestaende nutzen
wollen? Dann hilft § 53 Abs. 2 Nr. 4 UrhG (allerdings mit
der Konsequenz, dass Benutzer die Kopien, da fuer den
"eigenen" = betriebsinternen Gebrauch gemacht, nicht
einsehen duerften). Ich duerfte den kurzen Aufsatz in
Duesseldorf fotografieren oder einen der kostenpflichtigen
Aufsichtsscanner nutzen, wenn ich nicht einen der meist
defekten Kopierer benuetzen moechte. Auch ein PDF darf ich
aus den Scans machen, aber nur fuer den Zweck des
Ausdrucks. Alle Scans (und ggf. das PDF) muessen nach dem
Papierausdruck geloescht werden, da § 53 nur eine
ausschließlich analoge Nutzung zulaesst. Das deutsche
Urheberrecht schlaegt also nicht nur den berechtigten
Interessen des Hochschularchivs Aachen ins Gesicht, sondern
auch der Paperless-Bewegung:

http://www.facebook.com/event.php?eid=132400980119575

Ich gehe davon aus, dass mir Herr Mueller auf diese Mail
hin liebenswuerdigerweise seinen Aufsatz prompt zumailen
wird, aber er und die anderen RBD-Autoren sind natuerlich
aufgerufen, Open-Access-Self-Archiving zu praktizieren und
somit die laestige Beschaffungsbarriere zu beseitigen, die
die fachlich wuenschenswerte Sichtbarkeit (auch ausserhalb
des Adressaten-Horizonts der Autoren oder Herausgeber)
massiv behindert.

Klaus Graf

   

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