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[InetBib] Urteil zu § 52a UrhG
Hallo Liste,
unter:
http://www.uni-marburg.de/bis/fachinfo/infwiso/infjur/aktuelljur/document_view
ist das Urteil des OLG München in Fall 6 WG 12/09 zu finden.
Weniger kryptisch: Der Prozess in dem sich die VG Wort und die Bundesländer um
einen
Gesamtvertrag zur Abgeltung der Ansprüche aus § 52a UrhG gestritten haben.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, beachtenswert an dem Urteil sind
jedoch die
folgenden Punkte:
§ 2 Begriffsbestimmungen (Seite 4) definiert erstmals "kleine Werke", "Teile
eines Werkes"
und "Werke geringen Umfangs".
§ 5 Auskünfte (Seite 6) verpflichtet Einrichtungen welche geschütze Werke
gestützt auf §
52a UrhG zugänglich machen dazu, der VG Wort detailierte Informationen über die
genutzten Werke zu geben.
MfG
C. Wolf
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Christian Wolf
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