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Re: [InetBib] FYI: HarperCollins beschränkt Anzahl möglicher Ausleihen von Ebooks



Ein weiterer Punkt, der anscheinend gnädigerweise in etwas geringeren
Gebühren für die Erneuerung der Verleih-Lizenzen Niederschlag finden
soll, aber nicht erwähnt wird, ist, dass ja die Kosten für die erneute
bzw. weiterhin erfolgende Distribution der Titel für die Verlage
stringent gegen Null gehen - die Versendung eines Passworts per Mail,
das wars (und wenn der Autor schlau war, ein paar Tantiemen).

(Es wird nach wie vor auf jeden Fall billiger, auch wirksamer,
bleiben, mit einem Buch nach jemandem zu werfen als mit einem Kindle
oder iPad.)

Apropos, genau, und im Handel: keine Remittenden mehr... keine
Bücherwühltische. Oder?

Einen schönen Sonntag noch!

Silke Ecks

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2011/3/12 Walther Umstaetter <walther.umstaetter@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
http://www.libraryjournal.com/lj/home/889452-264/harpercollins_puts_26_loan_cap.html.csp

Vielleicht war es schon im ForumÖB, vielleicht mag es ja jemand
durchreichen...

Ein schönes Wo-Ende -

Silke Ecks

Es ist interessant zu sehen, mit welchen Tricks die Verlage versuchen
digitale Medien auf die gedruckten zurück zu projizieren, als ob man Autos
rechtlich wie Pferdekutschen behandeln könnte. Das wird auf Dauer mit
Sicherheit nicht zielführend sein.

Ich beobachte ohnehin, dass sich immer mehr Menschen dümmer stellen als
sie sind, solange es ihnen finanzielle Vorteile bringt. Früher nannte man
das Bauernschläue, heute findet man es in allen Berufsgruppen. Viele
Journalisten haben diese Dummheit inzwischen sogar zur Kunst erklärt,
indem sie behaupten, es gäbe keine dummen Fragen, sondern nur dumme
Antworten. Oft genug sind sie zu diesem Unsinn von ihren Verlegern
geradezu gezwungen, um Auflagenzahlen, Einschaltquoten oder die
Reichweiten zu erhöhen und sprechen dann um so öfter vom
Qualitätsjournalismus.

Die digitalen Informationsmedien müssen sachgerecht behandelt werden, das
gehört auch zur sogenannten Informationskompetenz, sowohl bei Verlagen als
auch bei Bibliotheken.

Wenn ein gedrucktes Buch in einer ÖB als Mittelwert beispielsweise 26 mal
ausgeliehen wird, so sollte man nicht vergessen, dass die Ausleihe von
Büchern keiner Gaussverteilung folgt (stichwort power law), und dass
statistisch betrachtet die Mittelwertbildung eigentlich so nicht zulässig
ist - das aber nur am Rande.

MfG

W. Umstätter


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