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Re: [InetBib] Guttenberg in NETETHICS
Lieber Herr Graf,
Hier ist der Kontext des denunzierten Archivalia-Beitrags aus dem
hervorgeht, dass ich keinen Link auf eine illegale Version gesetzt hatte,
sondern auf einen Forenbeitrag, in dem noch allerlei anderes steht.
Ich wollte Sie mit meinem Beitrag, in dem ich ja ebenfalls explizit auf diesen
Forenbeitrag im GuttenPlag-Wiki per Link hinweise, überhaupt nicht denunzieren.
Ganz im Gegenteil! Ich habe mich nur gefragt, wie hier die Urheberrechtslage
einzuschätzen ist. Das gilt zum einen für die Bereitstellung der OCR-Fassung
der "Dissertation" sowie der entschlüsselten (!) PDF-Original-Fassung, die dort
ebenfalls inzwischen verlinkt wurde. Das gilt aber auch für das Setzen eines
Links auf Quellen, die wiederum auf diese Dateien verlinken. Fraglich hier ist
für mich, ob man das "Heise-Urteil" des BGH in Analogie anwenden kann:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Heise-vs-Musikindustrie-Bundesgerichtshof-verwirft-Link-Verbot-1108479.html
Oder, eigentlich für mich interessanter, steht die Frage im Raum, wer gegen
entsprechende Veröffentlichungen und Verlinkungen überhaupt vorgehen könnte.
Inzwischen dürfte ja deutlich geworden sein, daß das weder der Verlag noch Herr
von Guttenberg sein kann, denn letzterer war offensichtlich nicht der Urheber,
der ersterem hätte Verwertungsrechte übertragen können...
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus
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