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[InetBib] VAT-Satz auf Online-Medien im Vereinigten Königreich ab 2011 auf 20% erhöht



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

falls es noch nicht durchgesickert ist:

Ab dem 4. Januar 2011 werden die regulären VAT-Sätze im Vereinigten 
Königreich auf 20% angehoben. Diese gelten bekanntlich für Online-Medien 
(bislang gilt der Steuersatz von 17,5 %)

http://www.hmrc.gov.uk/vat/forms-rates/rates/rate-increase.htm

Da beim Erwerb bzw. der Lizenzierung von elektronischen Medien mit 
Leistungsort in Deutschland (Ort der sonstigen Leistung) das deutsche 
Umsatzsteuergesetz anzuwenden ist (reverse-charge-Verfahren*), ist noch 
mehr als bisher darauf zu achten, dass alle Rechnungen, die aus dem 
Vereinigten Königreich an deutsche Kunden (juristische Personen des 
öffentlichen Rechts mit Umsatzsteuerindent-Nummer) ab dem 4.1.2011 
ausgestellt werden keine VAT enthalten dürfen! Hier sind dann die 
deutschen 19% USt aufzuschlagen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39846/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/R/007__Reverse-Charge.html:

*) Artikel 196 MwStSystRL schreibt das Reverse-Charge-Verfahren
obligatorisch vor für Leistungen an Unternehmer und nicht
unternehmerisch tätige juristische Personen mit
Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, für den/die eine Dienstleistung
von einem nicht in dem Mitgliedstaat des Leistungsortes ansässigen
Unternehmer erbracht wird. Dies gilt nur für Dienstleistungen, für die
sich der Dienstleistungsort nach dem Empfängerortprinzip (Artikel 44
MwStSystRL) bestimmt.



    Reverse-Charge-Verfahren im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG)

Nach § 13b UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (= 
Reverse-Charge-Verfahren) für folgende im Inland steuerpflichtige Umsätze:

    * Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland
      ansässigen Unternehmers, wenn der Leistungsempfänger ein
      Unternehmer oder eine juristische Person ist;


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Viele Grüße
Junkes-Kirchen

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Dr. Klaus Junkes-Kirchen
Abteilungsleiter Medienbearbeitung
Tel. ++49 (0)69 798 39272
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Frankfurt am Main
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