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[InetBib] Fwd: [urhg-lg] Pressemitteilung 08/10




Aktionsbündnis
"Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Pressemitteilung Nr. 8/10 vom 21. September 2010
Zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben

Diesen Pressetext finden Sie auch online unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0810.html

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Vernichtungsanordnung als vorauseilender Gehorsam


Die weit verbreitete Praxis der (öffentlich finanzierten) Bibliotheken 
und Archive, Fernsehsendungen mitzuschneiden, diese Mitschnitte zu 
erschließen, in die Bestände von Mediatheken einzuspeisen und 
schließlich den Nutzern für Zwecke von Ausbildung und Forschung 
zugänglich zu machen, wurde in ihrer Rechtmäßigkeit jüngst von der 
Justiziarin der Universität Wuppertal in Frage gestellt. Die Bibliothek 
wurde sogar angewiesen, die über lange Jahre aufgebauten Bestände zu 
löschen. Dazu ist es zum Glück bislang nicht gekommen.

Das Aktionsbündnis teilt die Bedenken an der Rechtmäßigkeit der 
bisherigen Praxis nicht, da diese durch die geltenden 
Urheberrechtsschranken für Bildung und Wissenschaft bzw. 
Vermittlungsinstitutionen wie Bibliotheken oder Archive gedeckt ist. 
Bestärkt wird das Aktionsbündnis in dieser Einschätzung nicht nur durch 
verschiedene Gutachten (vgl.: Harald Müller: Urheberrechte zwischen 
Wissenschaft, Universität und Rundfunkanstalt, 1995; Paul Katzenberger, 
Urheberrechtliche Fragen bei der Aufzeichnung von Fernsehsendungen durch 
Universitätsbibliotheken, 1984), sondern auch dadurch, dass von Seiten 
der Rundfunkanstalten keine Einsprüche, geschweige denn rechtliche 
Schritte gegen die Praxis der Bibliotheken ergangen sind.

Das Aktionsbündnis fordert daher alle Bibliotheken und Archive auf, sich 
nicht verunsichern zu lassen und entsprechende Fernsehmitschnitte weiter 
vorzuhalten. Dies muss auch im Interesse der Sender liegen, da sie von 
den legitimen Anfragen aus Bildung und Wissenschaft entlastet werden.


Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

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Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" 
(www.urheberrechtsbuendnis.de) wurde 2004 im Zusammenhang mit der 
Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und 
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im 
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten 
Information zu jeder Zeit von jedem Ort.
Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum 
Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004.
Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz 
der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung 
der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher 
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, 
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm 
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen 
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von 
mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten.
Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller 
(Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage 
an: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx, hmueller@xxxxxxx und 
sepp@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung 
und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS (www.iuwis.de).

-- 
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