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Re: [InetBib] ZKBW-Dialog Nr. 65 ist erschienen
- Date: Thu, 19 Aug 2010 11:46:55 +0200
- From: "Silke Schomburg" <SCHOMBURG@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] ZKBW-Dialog Nr. 65 ist erschienen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das hbz begrüßt die Absicht des SWB, Teil einer Open-Access-Bewegung
für Katalogdaten zu werden. Wir sind der Überzeugung, dass eine
konsequente Umsetzung von Open Data bedeutet, KEINE
Non-Commercial-Lizenzen (NC-Lizenzen) zu benutzen. NC-Lizenzen dürfen
aus guten Gründen (s.u.) nicht als offen bezeichnet werden. (Unsere
Definition von "offen" basiert auf der Open Definition, die von der Open
Knowledge Foundation entwickelt wurde und derzeit die beste Definition
von Offenheit bietet, indem sie die Kompatibilität von Open Data in den
Vordergrund stellt. Siehe http://opendefinition.org.) Das hbz
favorisiert die Lizenzierung von Daten unter einer Public-Domain-Lizenz
(es lässt sich darüber streiten, ob eine solche Lizenz die "einzig
brauchbare" ist), sieht aber auch keine großen Probleme mit Attribution-
oder Share-Alike-Lizenzen.
Für weitergehende Informationen zu Open Data: Adrian Pohl hat kürzlich
den Preprint eines Artikels veröffentlicht, der sich mit der Geschichte,
Definition und Lizenzierung von Open Data und den entsprechenden
Aktivitäten im hbz-Verbund befasst und in ProLibris 3/2010 erscheinen
wird . Das PDF steht u.a. hier zum Download bereit:
http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/produkte/lod/aktuell/pohl_2010_open-data.pdf.
Außerdem sei hier nochmal deutlich auf den - auch unten angeführten -
Text von Erik Möller zu NC-Lizenzen hingewiesen, den sich durchlesen
sollte, wer eine NC-Lizenzierung ernsthaft in Erwägung zieht:
http://freedomdefined.org/Licenses/NC/De.
Anstatt die Argumente gegen Non-Commercial-Lizenzen hier zu
wiederholen, möchten wir aus dem o.g. Artikel zitieren, in dem es zur
Lizenzierung im allgemeinen und von Open Data im besonderen heißt:
<Zitat>
Die Frage der Lizenzierung von Internetinhalten fand in der
Vergangenheit in der Bibliothekswelt (wie in vielen anderen Bereichen
auch) zu wenig Beachtung. Mittlerweile beginnt sich allerdings in den
Gedächtnisinstitutionen ein Bewusstsein für die Bedeutsamkeit klarer
menschen- wie maschinenlesbarer Nutzungsbedingungen im Web zu
entwickeln. Die Grundregel für jedwede Veröffentlichung von Inhalten,
Daten, künstlerischen Artefakten etc. im Internet lautet:
Webinhalte sollten mit leicht verständlichen menschen- und
maschinenlesbaren Lizenzinformationen versehen werden.
Diese Aussage gilt ganz allgemein, unabhängig davon, ob jemand
Nachnutzungen (z.B. Wiederveröffentlichungen) verbieten möchte oder
Offenheit als Ziel verfolgt. Ob es nun heißt „Alle Rechte vorbehalten,
„Einige Rechte vorbehalten[1] oder „Alles ist erlaubt, wichtig ist,
dass diese Angaben zunächst einmal überhaupt vorhanden sind: Menschen
und bestenfalls auch Maschinen sollten im Netz problemlos erkennen
können, was ihnen im Umgang mit bestimmten Web-Inhalten rechtlich
erlaubt ist, ohne sich mit den Urhebern in Verbindung setzen zu müssen.
Um etwas als offene Daten zu publizieren, müssen bestimmte
Nutzungsbedingungen angegeben werden. Damit Daten offen sind, d.h. damit
sie gemäß der Open Definition „Open Data sind, müssen sie mit einer
Lizenz versehen sein, die den Kriterien der Offenheit genügt.[2] Es gibt
hier drei Möglichkeiten:
- Eine Public-Domain-Lizenz gibt allen die Möglichkeit, die Daten zu
kopieren und ohne jegliche Einschränkung nach Belieben zu verwenden.[3]
- Eine Attribution-Lizenz ermöglicht die Daten zu kopieren und nach
Belieben zu verwenden, allerdings mit der Einschränkung, dass bei
Nachnutzung der Daten auf den Urheber bzw. die Ursprungsdatenbank
verwiesen werden muss.[4]
- Eine Share-Alike-Lizenz gibt allen die Möglichkeit, die Daten zu
kopieren und nach Belieben zu verwenden, allerdings mit den
Einschränkungen, dass 1.) der Urheber der verwendeten Daten genannt
werden muss und 2.) die aus der Nachnutzung entstehenden Daten oder
Werke unter einer gleichwertigen Lizenz veröffentlicht werden
müssen.[5]
Wohlgemerkt: Sogenannte Non-Commercial-Lizenzen (NC-Lizenzen), die eine
kommerzielle Nutzung der freigegebenen Daten oder anderer Inhalte
verbieten, sind nicht [sic] offen im Sinne der Open Definition und
sollten aus mindestens zwei Gründen nicht verwendet werden:
1. Die Unschärfe der Lizenz: Es ist unklar, wann ein Angebot
kommerziell ist und wann nicht und welche Art der Nutzung (einzelner
Daten, eine Abfrage, ein Link auf die Daten?) verboten ist. Mit einer
NC-Lizenz erreicht man im Einzelfall also nicht den beabsichtigten
Zweck, Klarheit über Nutzungsbedingungen herzustellen.
2. Die Inkompatibilität der Lizenz: Non-Commercial-Lizenzen verhindern
die Kombination verschieden lizenzierter Inhalte. Zum Beispiel sind
Non-Commercial-Lizenzen inkompatibel mit Share-Alike-Lizenzen, weil
diese nämlich eine kommerzielle Nutzung erlauben. Das heißt etwa, dass
die Wikipedia, deren Inhalte unter einer Share-Alike-Lizenz publiziert
sind, mit einer NC-Lizenz versehene Katalogdaten nicht nachnutzen kann.
[6]
Das hbz und die kooperierenden Bibliotheken haben sich für die Freigabe
der Katalogdaten auf die freieste Lizenz geeinigt, eine
Public-Domain-Lizenz (CCZero).
[1] Für die Lizenzierung von Webinhalten gibt es seit einigen Jahren
die Creative-Commons-Lizenzen, die nach dem „Some rights
reserved-Prinzip vorgehen und Urhebern die Möglichkeit bieten, einige
Nachnutzungen ihrer Werke zu erlauben, während andere verboten werden:
http://creativecommons.org/.
[2] Eine Übersicht über die Open-Definition-konformen Datenlizenzen, an
die sich die folgende Übersicht anlehnt, gibt es hier:
http://opendefinition.org/licenses#Data.
[3] Public-Domain-Lizenzen für Daten sind die CCZero
(http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/) und die PDDL
(http://www.opendatacommons.org/licenses/pddl/).
[4] Eine Attribution-Lizenz für Daten ist die Open Data Commons
Attribution License (http://www.opendatacommons.org/licenses/by/).
[5] Die Open Database License (ODbL) ist eine Share-Alike-Lizenz:
http://www.opendatacommons.org/licenses/odbl/.
[6] Für eine ausführliche Kritik von Non-Commercial Lizenzen vgl. den
Klassiker zum Thema: Möller, Erik (2005): Freiheit mit Fallstricken: Die
Creative Commons NC-Lizenzen und ihre Folgen. Einsehbar unter
http://freedomdefined.org/Licenses/NC/De.
</Zitat>
Wir gehen davon aus, dass die Akteure im SWB die Lizenzierungsfrage
weiter diskutieren und mittelfristig zu einem offeneren Ergebnis kommen
werden. Wir bieten darüberhinaus allen, die eine Freigabe ihrer Daten
beabsichtigen, unsere Unterstützung bei ihren Überlegungen zu
Lizenzierung und bei rechlichen Fragen an.
Viele Grüße
Silke Schomburg & Adrian Pohl
**********************************************************************
"Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> schrieb am
Mittwoch, 18.
August 2010 um 19:03:
On Wed, 18 Aug 2010 15:48:50 +0200
"Hilger, Horst" <Horst.Hilger@xxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die neue Ausgabe des ZKBW-Dialog, die Nr. 65 vom
18.08.2010, ist erschienen. Sie ist unter der direkten
URL
http://opus.bsz-bw.de/swop/volltexte/2010/836/pdf/zkdial65.pdf
als PDF (und wenige Tage später via Google als
HTML-Dokument) erreichbar oder aber den ZKBW-Dialog-Index
(http://wiki.bsz-bw.de/doku.php?id=fl-team:publikationen:dialog),
der sich im BSZ-Fernleih-Wiki befindet.
Herzlichen Gruß aus Stuttgart
Wieder haben Sie es nicht geschafft, eine HTML-Version
vorzulegen.
Einfach nur daneben ist uebrigens die angebliche "Freigabe"
bibliografischer Daten von 2 SWB-Bibliotheken
"Die Daten stehen im MARC21-Format zum Download bereit und
werden unter der Creative Commons Lizenz 3.0
veröffentlicht. Das bedeutet, dass das Werk bzw. der Inhalt
vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich
gemacht werden darf und Abwandlungen und Bearbeitungen des
Werkes bzw. des Inhaltes angefertigt werden dürfen. Unter
folgenden Bedingungen wird diese Erlaubnis erteilt:
Namensnennung des Autors bzw. des Rechteinhabers; das Werk
bzw. der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke
verwendet werden; wenn Werke bzw. Inhalte auf der Grundlage
der lizenzierten Werke bzw. Inhalte neu geschaffen werden,
dürfen die neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter
Verwendung von Lizenzbedingungen weitergegeben werden, die
mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder
vergleichbar sind."
Es ist uebrigens "hoechst professionell", dass ein
Mitarbeiter des SWB nicht weiss, dass es keine "Creative
Commons Lizenz 3.0" gibt. Die einzelnen Lizenzen sind
voneinander unabhaengig; hier liegt CC-BY-NC-SA vor.
Es ist ganz egal, dass sich die mit Daten-Verwendung am
intensivsten befassten Leute der "Open Access"-Beegung oder
die engagierten Leute im HBZ sich den Mund fusselig reden,
dass die einzig brauchbare "Lizenz" fuer solche Daten PD0
ist - die SWB-Bibliotheken tanzen aus der Reihe und
schaedigen die an freien Inhalten interessierte Community.
Selbstverstaendlich kann eine Nutzung in
Wikipedia-Projekten nicht erfolgen, da dort eine NC-Lizenz
nicht moeglich ist.
Selbstverstaendlich koennen PD0 und BY-NC-SA-Datenbestaende
nicht vermischt werden, wenn das Resultat PD0 sein soll.
Ein weiteres Beispiel fuer den gnadenlosen Egoismus im
Bibliothekswesen, der sich kein deut darum schert, was die
Konsequenzen seines Handelns sind.
Klaus Graf
*************************************************************
Dr. Silke Schomburg
stellvertretende Direktorin
hbz - Hochschulbibliothekszentrum NRW
Postfach 270451, 50510 Köln, Deutschland
Telefon +49-221-40075-444,
Fax +49-221-40075-190
http://www.hbz-nrw.de
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.