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[InetBib] Fwd: [IUWIS-Team] Pressemitteilung 04/10
- Date: Wed, 30 Jun 2010 09:39:55 +0200
- From: Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Fwd: [IUWIS-Team] Pressemitteilung 04/10
wahrscheinlich schon bekannt geworden, aber dennoch z.K.
RK
Aktionsbündnis
"Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Pressemitteilung Nr. 4/10 vom 29. Juni 2010
Zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben
Diesen Pressetext finden Sie auch online unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0410.html
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Keine neuen Barrieren über ein neues Leistungsschutzrecht im Urheberrecht
Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zieht aus
der ersten Anhörung des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht am
28. Juni 2010 im Rahmen des Dritten Korbs den Schluss, dass ein neues
Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie für
Verlage im Bildungsbereich (vor allem zugunsten der Schulbuchverlage) so
überflüssig wie ein Kropf ist.
Gut 90% der Anwesenden - Information Provider, Journalistenverbände,
Bitkom, Pressesprecher, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft,
Bibliotheken, Zivilgesellschaft - konnten nicht erkennen, wieso ein
Leistungsschutzrecht dem Ziel der Beförderung eines
Qualitätsjournalismus nützlich sein sollte. Ebenso wurden Daten aus
empirischen Studien vermisst, die belegen können, dass Verlage in
elektronischen Umgebungen ohne ein Leistungsschutzrecht nicht
wirtschaftlich operieren können. Innovative Phantasie auf den
kommerziellen und freien Märkten ist gefragt, nicht weitergehende
Einschränkungen durch Urheberrechtsregulierungen.
Das Aktionsbündnis hat im Prinzip keine Einwände gegen eine auch
kommerzielle Verwertung von Wissen und Information. Auch ein
Leistungsschutzrecht muss nicht prinzipiell abgelehnt werden. Es macht
aber nur dann Sinn, wenn zum einen den Nutzern nicht zusätzliche
finanzielle Belastungen zugemutet werden und wenn zum andern die
Verwerter tatsächlich informationelle Mehrwertleistungen generieren und
wenn, nicht zuletzt, die Urheber selber an den erweiterten Einnahmen
fair beteiligt werden. Wenn nicht - Kreative (Wissenschaftler,
Journalisten, Künstler) können ihre Werke in der Originalversion selber
im Web öffentlich zugänglich machen. Vielleicht reichte das den Nutzern!
Immerhin - Presseverleger versicherten auf Anfrage, dass sie keinesfalls
Digital Rights Management zum Schutz ihrer Produkte einsetzen wollten,
so dass der fatale § 95a, der Schrankenrechte für die Nutzung außer
Kraft setzt, nicht angewendet werden muss. Dies möchte das
Aktionsbündnis explizit festgehalten wissen.
Das Aktionsbündnis möchte nicht zuletzt die Verleger auffordern, ihre
Argumente für ein Leistungsschutzrecht nicht länger, wie in der Anhörung
geschehen, mit dem Verweis auf geistiges Eigentum zu begründen. Das
geistige Eigentum ist den Urhebern zuzurechnen, niemandem sonst. Das
Urhebervertragsrecht sollte zudem die komplette Übertragung der
Urheberverwertungsrechte durch exklusive Übertragung unterbinden; wie es
im journalistischen Bereich durch Buy-out-Verträge immer üblicher wird.
Das Aktionsbündnis fordert das Justizministerium und die Bundesregierung
insgesamt auf, sich von dem offensichtlich unüberlegten Ziel des
Koalitionsvertrags zu verabschieden, über das Urheberrecht den
Verwertern neue Privilegien zuzusichern. Die Justizministerin hatte in
ihrer Berliner Rede vom 14. Juni ja deutlich die kommerziellen Verwerter
davor gewarnt, das Urheberrecht für den �Erhalt ihrer überholten
Geschäftsmodelle� zu missbrauchen. Wenn das Urheberrecht erweitert
werden soll, dann wohl doch eher in Richtung eines nutzerorientierten
Urheberrechts.
Bildung und Wissenschaft erwarten, dass der Dritte Korb sich eher in
Richtung eines Wissenschaftskorbs entwickelt. Dafür, als
Wissenschaftskorb, war er ja vom Bundestag eingerichtet worden. Die
Anhörung zum Leistungsschutzrecht sollte so schnell wie möglich
vergessen werden. Dieses bringt niemanden wirklich weiter.
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
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Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
(www.urheberrechtsbuendnis.de) wurde 2004 im Zusammenhang mit der
Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten
Information zu jeder Zeit von jedem Ort.
Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum
Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004.
Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung
der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz,
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von
mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten.
Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller
(Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage
an: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx, hmueller@xxxxxxx und
sepp@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung
und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS (www.iuwis.de).
--
http://www.inetbib.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.