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Re: [InetBib] Promotionsordnung: Veröffentlichungspflicht



Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf meine vor kurzem gestellte Frage
nach Promotionsordnungen, in der die
Veröffentlichungspflicht nur erfüllt werden kann durch die
Veröffentlichung in einem Verlag/einer Zeitschrift oder elektronisch
über die Uni-Bibliothek
habe ich dankenswerterweise drei Hinweise bekommen auf genau solche Regelungen:
http://ubdok.uni-paderborn.de/authoring/info.xml#diss
http://www.uni-duesseldorf.de/home/stud/Promovieren/PromPhil/index_html
http://cdss.uni-mannheim.de/fileadmin/files/cdss/PO/07-06-26_Promotionsordnung_CDSS.pdf
Allerdings wurde auch darauf hingewiesen, dass dies in Einzelfällen zu
Problemen führen könnte (z.B. wenn sich die Verlagsveröffentlichung
verzögert, der Bewerber aber den Titel gleich braucht, und deshalb
zwischenzeitlich auf andere Weise veröffentlichen will). Deshalb habe
ich in meinen Entwurf für die hiesige Phil. Fak. neben der Verlags-,
Zs- und
e-Möglichkeit noch etwas Gummi reingeschrieben:
"In besonderen Fällen kann eine andere Art der Veröffentlichung
gestattet werden. Die Entscheidung hierüber trifft der
Promotionsausschuss."
Damit sind Tontafeln ebenso möglich wie Wikis oder noch nicht Erfundenes.
Allen ein schönes und regenarmes w-e!
Herzliche Grüße
Ihr
Thomas Hilberer

-- 
07071 29-74325
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