Bei allen das Internet betreffenden Aktionen ist stets der § 19a UrhG zu
beachten. Wenn Sie ein fremdes Werk (Text, Bild, Musik, Film) im Internet für
Dritte zugänglich machen wollen, benötigen Sie hierzu die urheberrechtliche
Zustimmung des/der Urhebers/in.
Wenn Sie ein wissenschaftliches, eigenes (!) Werk im Internet zugänglich
machen wollen, können Sie dieses mit fremden Elementen ohne vorherige
Zustimmung "anreichen". Das ergibt sich aus dem § 51 UrhG (Zitatrecht).
Bitte lesen Sie beide Gesetzestellen erst mal nach, bevor Sie tätig werden.>
Sonnige Tage wünscht>>-->Dr. Harald Müller>>>>Von: Dr. Katharina Koop
Gesendet: Fr 04.06.2010 09:40>An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] ?Filmsequenzen in ein Blog einstellen?>>>Hallo!>> >
Ich habe eine Frage zum Urheberrecht: Studenten wollen im Rahmen eines
Seminars ein Blog erstellen, in das auch einzelne Filmsequenzen eingestellt
werden sollen. Was muss da im Rahmen des Urheberrechts berücksichtigt>werden?>
Danke und Grüße>> >>Katharina Koop>> >>Dr. Katharina Koop>
RWTH Aachen - Fakultät für Architektur>>Institut für Kunstgeschichte>
Schinkelstr. 1>>52062 Aachen>>Tel.: +49 0241 80 90081 >>Fax: +49 0241 80 92329>
koop@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>>www.kunstgeschichte.rwth-aachen.de>> >> >
-- >http://www.inetbib.de>-- >http://www.inetbib.de