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[InetBib] Bundesweite Fachwirtregelung gefordert







Bundesregelung zur Fachwirtfortbildung von den Zuständigen Stellen für die 
FaMI-Ausbildung empfohlen
 
Die zwölfte Jahrestagung der Zuständigen Stellen am 14.und 15.April 2010 in 
Rostock-Warnemünde, an der alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes und 
Rheinland-Pfalz teilnahmen sowie das Bundesverwaltungsamt sieht zur Sicherung 
des Fachwirtabschlusses eine Standardisierung und bundesweite Anerkennung, eine 
Bundesregelung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als den einzig 
zielführende Weg  an. Demnach kann „als Grundlage für eine einheitliche 
berufliche Fortbildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung im 
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem 
sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des 
Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der 
Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und 
hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).
Die Fortbildungsordnung hat festzulegen 1.die Bezeichnung des 
Fortbildungsabschlusses, 2.das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der 
Prüfung, 3.die Zulassungsvoraussetzungen sowie 4.das Prüfungsverfahren.“
 
Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Arbeitsgemeinschaft vorliegende 
Prüfungsordnungen des Bundes und Hessens sowie Niedersachsens zu einer auf dem 
größten gemeinsamen Nenner basierenden Musterprüfungsordnung angleichen , diese 
den zu Beteiligenden, d.h. zunächst insbesondere den 
Berufsausbildungsausschüssen der Länder, zur Verabschiedung vorzulegen, um so 
das Endziel der staatlichen Anerkennung durch den Bund zu erreichen.



Karin Holste-Flinspach

c/o Stauffenbergschule
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Ruf 069-21246841 (Lehrerzimmer)/ 21235274 (Schulsekr.)



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