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[InetBib] Bundesweite Fachwirtregelung gefordert
- Date: Fri, 23 Apr 2010 07:24:47 +0000 (GMT)
- From: Karin Holste-Flinspach <k.holsteflinspach@xxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] Bundesweite Fachwirtregelung gefordert
Bundesregelung zur Fachwirtfortbildung von den Zuständigen Stellen für die
FaMI-Ausbildung empfohlen
Die zwölfte Jahrestagung der Zuständigen Stellen am 14.und 15.April 2010 in
Rostock-Warnemünde, an der alle Bundesländer mit Ausnahme des Saarlandes und
Rheinland-Pfalz teilnahmen sowie das Bundesverwaltungsamt sieht zur Sicherung
des Fachwirtabschlusses eine Standardisierung und bundesweite Anerkennung, eine
Bundesregelung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) als den einzig
zielführende Weg an. Demnach kann „als Grundlage für eine einheitliche
berufliche Fortbildung das Bundesministerium für Bildung und Forschung im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem
sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des
Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der
Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und
hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).
Die Fortbildungsordnung hat festzulegen 1.die Bezeichnung des
Fortbildungsabschlusses, 2.das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der
Prüfung, 3.die Zulassungsvoraussetzungen sowie 4.das Prüfungsverfahren.“
Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine Arbeitsgemeinschaft vorliegende
Prüfungsordnungen des Bundes und Hessens sowie Niedersachsens zu einer auf dem
größten gemeinsamen Nenner basierenden Musterprüfungsordnung angleichen , diese
den zu Beteiligenden, d.h. zunächst insbesondere den
Berufsausbildungsausschüssen der Länder, zur Verabschiedung vorzulegen, um so
das Endziel der staatlichen Anerkennung durch den Bund zu erreichen.
Karin Holste-Flinspach
c/o Stauffenbergschule
Arnsburger Straße 44
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Ruf 069-21246841 (Lehrerzimmer)/ 21235274 (Schulsekr.)
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