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Re: [InetBib] ACTA: zu einem globalen Jahrtausend-Copyright Act?
- Date: Tue, 9 Mar 2010 08:32:31 +0100
- From: "Talke, Armin" <Armin.Talke@xxxxxxxxxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] ACTA: zu einem globalen Jahrtausend-Copyright Act?
Lieber Herr Hilf, liebe Liste,
"aber die Frage an die Experten: muss sie nicht, wenn die Eu sich so
entscheidet, und nur die EU ist ja in ACTA ueberhaupt am
Verhandlungstisch. Deutschland hat nur einen zum Schweigen verdonnerten
stillen Beobachter entsandt."
Ohne das (zukünftige) Abkommen und die Verhandlungen genau zu kennen (es könnte
ja auch Ausnahmeregeln für bestimmte Staaten oder Vertragspartner enthalten),
kann man sich sicher zu den nationalen Umsetzungspflichten nicht mit Gewissheit
äußern. Falls das Abkommen jedoch die Pflicht zur Umsetzung für alle
Beteiligten vorsieht, heißt das, dass nach Inkrafttreten des Vertrags die EU
zum Erlass einer entsprechenden Richtlinie und daraufhin die EU-Mitgliedstaaten
zu einer entsprechenden Umsetzung verpflichtet wären.
Noch ist aber ja längst nicht klar, ob das Abkommen gravierend für
Internetnutzer- und Provider wird.
Leidenschaftlich gestritten wird ja offenbar über
a) die Haftung der Provider für Verletzungen geistiger Eigentumsrechte (z.B.
Urheber- und Patentrechte) durch Internetnutzer; insbesondere darüber, welche
Maßnahmen Provider gegen solche Verletzungen ergreifen müssen, um nicht selbst
zu Schadensersatz verpflichtet zu sein (eine Art sog.
(mittelbare)"Störerhaftung" der Provider). Eine solche gibt es ja in
Deutschland ohnehin schon - wenn auch die Voraussetzungen gesetzlich nicht
genau festgelegt sind. Insofern könnte eine Regelung sogar mehr Klarheit
bringen. Sie darf allerdings nicht zu weit gehen.
b) die Voraussetzungen von Auskunftsansprüchen gegen Provider bei Urheber-
Marken- und Patentrechtsverletzungen.
Desweiteren hat die EU bei dem Abkommen die Rechte auf informationelle
Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis der Internetnutzer zu achten.
Überprüfbar ist das ja durch den EuGH oder den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte. Das würde allerdings dauern. Was das BVerfG dazu sagen würde
ist, ebenfalls nicht absehbar. Es stellt sich ja auch die Frage, auf welche
Nutzerdaten Provoder bei Auskunftsansprüchen der Rechteinhaber überhaupt
zugreifen sollen - wo sie diese ja eigentlich "unmittelbar" löschen müssen.
Vorratsdatenseicherung gibt es ja - zumindest in Deutschland - erstmal nicht.
Evtl. wird sie ja über kurz oder lang auch EU-weit wieder abgeschafft bzw.
eingeschränkt.
Besten Gruß
Armin Talke
IFLA-Committee on Copyright and other Legal Matters (CLM)
Fachreferent für Rechtswissenschaft
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