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[InetBib] De Gruyter digitalisiert Verlagsproduktion selbst
Und wird vom Boersenblatt bejubelt:
http://www.boersenblatt.net/370915/
Passt ganz gut zur Diskussion ueber E-Books.
Digitalisate gemeinfreier Werke koennen natuerlich legal de
Gruyter (260 Jahre Verlagsgeschichte) entrissen werden,
aber bei vergriffenen, noch geschuetzten Buechern schauen
Open-Access-Freunde in die Roehre.
Anders als andere Verlage scheint de Gruyter auf § 137 l
UrhG zu setzen, zu diesem:
http://archiv.twoday.net/search?q=nutzungsart
Bei Publikationen vor 1966 erscheint mir das Einholen von
Genehmigungen der Autoren bzw. der Erben unverzichtbar,
siehe
http://archiv.twoday.net/stories/5715274/
Aber de Gruyter wird auch hier genauso das Recht brechen
wie bei seinen Zeitschriften, die z.B. im Rahmen von PAO
vermarktet werden (und das auch schon vor Einfuehrung des §
137 l). Die wissenschaftlichen Autoren, die nach § 38 UrhG
alleinige Rechteinhaber sind, wurden nicht gefragt und
erhalten auch keinerlei Tantiemen.
Es ist also reine Heuchelei, wenn man landauf landab auf
Google einpruegelt, das erst digitalisiert und dann fragt.
de Gruyter und Digizeitschriften und JSTOR und ...
digitalisieren erst und fragen auch danach nicht. Was ist
schlimmer?
Klaus Graf
--
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